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Die Straßen des Dorfes im Jahre 1828


von Hermann Schmidt

1. Die Straßen innerhalb der beiden Drubbel Aulhausen und Barkhausen als den ältesten Teilen des Dorfes waren, wie schon erwähnt, ganz planlos angelegt, es waren schmutzige, dem Gelände angepasste schmale Wege, kaum befestigt, ohne Namen. (heute: der „Kapellenwinkel“ in Barkhausen und die „Schmale Straße„, jetzt „Aulhauser Weg“).

2. Die älteste Verkehrsstraße, die vielleicht schon vor der ersten Siedlung in Aulhausen durch „die „Weserscharte“ vom Rhein herkommend nordwärts weiterführte, war die „Alte Poststraße“.
An ihr lagen als erste die Stätten 34 Witthaus und 40 Amann schon 1682 genannt. Bis 1828 kamen dazu Nr. 61 bis 67 und noch 48., so dass auf dem Plan von 1828 10 Stätten eingezeichnet sind. Der Barkhauser Drubbel um die Kapelle herum zählte bereits 1682 17 Gehöfte. Bis 1828 siedelten dann die „Brinksitzer“ am Fuße des Berges an der „Bergstraße jetzt „Am Wiehen“ 15 an der Zahl (Heute sind folgende Stätten nicht mehr vorhanden: Nr.24,25,36,). Der Kapellenweg, auf dem Plan von 1828 deutlich zu sehen, führte von der Alten Poststraße dicht am Barkhauser Drubbel vorbei zum Fuße des Berges und dann schräg westlich hinauf zum Kamm des Berges, zur Kapelle auf dem Wittekindsberge (siehe „Margarethenklus“) das heißt dieser uralte Weg führt dicht an der Dorfkapelle (1540) vorbei zur alten Wittekindskapelle bei der „Wittekindsburg“. Seinen Namen „Kapellenweg“ hat er sicherlich schon gehabt, als die Dorfkapelle (1540) noch nicht bestand. Unsere Vorfahren hatten also, sicherlich nur bis 1540 einen anstrengenden Kirchweg, denn der Weg war ziemlich steil. Seit 1893 war bei der Margarethenklus (im Volksmunde die „Wittekindkapelle“ genannt) und bei der sagenumwobenen „Wittekindsquelle“, unmittelbar daneben und bei der alten Wallburg aus sächsischer Zeit, einer Fliehburg längs des Kammes an dieser Stelle, auch noch eine Gaststätte mit dem Namen „Wittekindsburg“ errichtet worden. Wenn die Barkhauser, und seit 1910 gehörte ich auch, sonntags, und die Mitglieder des Mindener Bergvereins (1888), vorwiegend ältere Geschäftsleute, auch wochentags nachmittags zur „Wittekindsburg“ hinaufstiegen, dann war immer das Gasthaus „Wittekindsburg“ das Ziel. Als Kinder haben wir aber auch aus anderem Anlass noch den Berg mühsam erstiegen. Am 2. September zur Schul-Sedans Feier 2. Zum Sommerfest des Kindergottesdienstes 3. Zum „Wittekindsberg-Turnfestes“. Und immer waren wir beim Aufstieg sehr froh, wenn wir die Stelle erreicht hatten, wo ein Schild am Baum die Aufschrift hatte: „Gott Lob“. Niemand wusste zu sagen, seit wieviel Jahrhunderten Bergsteiger an dieser Buche aufatmend die Worte nachgesprochen haben. Am Kapellenweg lagen bis 1828 etwa 8 Stätten: 4,13,14,11,12,18,27, 3 parallel zum Kapellenweg, von ihm abzweigend und später wieder auf ihn einmündend, führte der „Barkhauser Weg“. An ihm lagen die Gehöfte 3,30,33,29. Die Feldstraße führte, wie der Name andeutet, vom Barkhauser Drubbel auf die nahen Äcker im Westernfelde und etwas weiter im Niedernfelde. An der Sackstraße und an der Düsterstraße, die beide vom oberen Kapellenweg abzweigend an den Fuß des Berges führten, lagen je 2 Stätten: Nr. 7 und 59 und Nr. 37 und 38. Der Name „Düsterstraße“ unterstreicht noch einmal, was schon an anderer Stelle gesagt wurde, dass der Straßenzustand besonders im Ortsteil Barkhausen sehr schlecht war. (Siehe auch „Wasserleitung in Barkhausen“)

Zur Gemarkung der Bauerschaft Barkhausen gehörte seit dem Jahre 1752, wie eine von mir kürzlich erst entdeckte Urkunde im Besitze eines Barkhauser Bauern bekundet.

Schon sehr früh hatte der deutsche Kaiser dem Mindener Bischof den Wald des östlichen Wiehengebirges übereignet. Im alten Kapellenbuch von Barkhausen (1700-1822) wird im Jahre 1756 berichtet: „Dem Dom-Kapitels Förster Carl Stein ist ein Sohn Henrich Wilhelm Victor geboren.“ Diese Eintragung besagt gleichzeitig, dass sich an diesen Besitz Verhältnissen auch nichts geändert hat, als der Große Kurfürst 1648 Minden-Ravensberg übernahm.

Die Siedlungs- und Flurkarte von 1828 zeigt nun, wie weit der Preußenkönig Friedrich der Große im Jahre 1752 laut Urkunde vom 2.April des Jahres das Waldgebiet am nördlichen und östlichen Hang an die Bauern von Barkhausen hat verteilen lassen, und zwar an „Interessenten“, wie es in der Urkunde heißt. Tatsächlich sind von den 45 Stätten auch nur 37 als Besitzer einer „Schnette“ eingezeichnet. Der Text der Urkunde (der Wortlaut liegt bei) lässt darauf schließe, dass die Königliche Kriegs- und Domänenkasse in Minden im Auftrage des Königs den Barkhauser Bauern und Brinksitzern (Nr.1-44) ein Angebot gemacht hat, etwa 500 Morgen Wald in der Nähe ihrer Stätten in „Schnetten“ aufgeteilt in gewünschter Größe (5,10 oder 20 Morgen) zu bestimmten Bedingungen als festes Eigentum für immer zu übernehmen. 37 Interessenten haben sich gemeldet. Die Bedingungen lauteten: 1. Der Jahreszins beträgt pro Morgen 6 Gute Groschen. 2. Dieser Zins darf nicht in eine Steuer verändert werden, es ist und bleibt ein dauernder, unveränderlicher Zins, der nicht gesteigert werden darf. Die Bauern erhalten für ihre „Schnette“ volles Eigentumsrecht (der Stätte einverleibtes Zubehör). 3. Niemand darf seinen Holzteil verkaufen. 4. „Jeder zeitigen Höltzer soll seinen wirtschaftlich und forstmäßig nutzen, damit nicht wenn einer seinen Anteil veräußere oder verhauen habe, die übrigen darunter leiden. Bei Holzdiebereien soll dem Eigentümer die Taxe zufließen.“ Die zum gemeinsamen Gebrauche bisher offen gestandene Lehm- und Steinkuhle soll auch zukünftig jenem Mitglied der Gemeinschaft für den Bedarfsfall offenstehen. - So verfügt am 2. April 1752. Offensichtlich 1828 im Urkataster noch miterfasst worden. Ob der langjährige Rentier August Wiehe, Rendant der Kirchengemeinde, auch der Erbauer war, habe ich nicht klären können. Der erste „Schater“ könnte der Neubauer von Nr. 59 Conrad Krückemeier, später Fr. Hölscher, jetzt Sackstraße 1 gewesen sein. Das Haus soll aus der Scheune von Nr. 38 erbaut sein (Schmied Wilhelm Krückemeier Nr.38) und mit 2 Morgen Land ausgestattet worden sein. Durch Vergleich des Urkatasters von 1828 mit dem Kapellenbuch von 1800 bis 1822 ergeben sich doppelt gesicherte Angaben über diese Zeit. Ganz besonders wertvoll für die Siedlungsgeschichte des Dorfes werden die Angaben des Urkatasters von 1828 dadurch, dass wir in jedem Dorfe des ehemaligen Amtes Dützen eine von Verwaltungsrat Heinrich Hormann, Minden, erarbeitete Karte (60/50 cm) über Besitzstand und Flurformen im Jahre 1828 im Maßstabe von 1:5000 erhalten haben. Das Urkataster ist 1828 auf Anordnung der preußischen Regierung angefertigt, als Grundlage der Besteuerung. Erstmalig bei Anlage dieses Katasters sind die einzelnen Besitzungen und die dazu gehörigen Nutzflächen kartenmäßig erfasst worden (Die Besitzstandkarten Hat Architekt Schluckebier erläutert.)

Zur Erläuterung der vorzüglichen Karte im Einzelnen:

  1. Dargestellt ist die gesamte Gemarkungsfläche von Barkhausen in Größe von 7,6 qkm nach dem Stande von 1828.
  2. Am rechten Kartenrand sehen wir die Weser in Süd-Nord-Richtung fließend und parallel dazu westlich im mittleren Abstand von etwa 600-700 m die von Freiherr vom Stein 1802 gebaute „Chaussee“. Westlich dieser die ganze Gemarkung halbierende Straße die „Barkhauser“ Hälfte des Dorfes. Rechts der Portastraße (wie sie jetzt heißt) verläuft im Abstande von etwa 300 m parallel zu ihr die älteste Straße des Dorfes, die „Alte Poststraße“. Sie bildete bis 1800, wie ihr Name sagt die Hauptstraße, sie war ein Teil der alten Reichsstraße vom Rhein nach Berlin (Vormarschstraße der Römer, Weg der reitenden und der fahrende Post). Genau an der Nordgrenze der Barkhauser Flur, mit dem Kohlenweg, laufen heute beide Straßen wieder zusammen nach Minden.
  3. Sehr deutlich erkennen wir auf den ersten Blick die beiden Gehöftedrubbel, aus denen unser Dorf zusammengewachsen ist: Rechts, dicht an der Weser den Drubbel „Aulhausen“ und etwas weiter nördlich auf der linken Seite der Portastraße den Drubbel „Barkhausen“.
  4. Die 3. Gehöftegruppe bildet ganz unten links das Gut „Wedigenstein“
  5. Die 4.Gehöftegruppe bildete im frühen Mittelalter die dem Domkapitel hörige Villkation Dungerden (Düngen). Sie war 1828 bereits wüst also auch nicht mehr sichtbar eingezeichnet. Wir müssten sie an der äußersten Nordgrenze der Barkhauser Flur suchen, da wo der Name „Dünger Acker“ auf ihren früheren Standort hinweist.
  6. Die westlich der Portastraße im Süden dargestellte Fläche mit zahlreichen in Nord-Süd-Richtung verlaufenden schmalen Parzellen stellen den Nordabhang des Wittekindsberges dar. Im Jahre 1752 hat Friedrich der Große das 500 Morgen große Waldgebiet am Nordhang des Wittekindsberges an die Barkhauser Bauern, soweit sie interessiert waren, verkauft (Näheres darüber später!)
  7. Wir erkennen auf der Karte, dass der Ortsteil Barkhausen dicht am Nordfuße des Berges liegt. Als Kern des Drubbels Barkhausen machen wir die alte Kapelle aus. Dicht um sie herum die Gehöfte Nr.4,8,9,10, 13,26, etwas weiter entfernt Nr.5,6,7,11,12,13,14,16,21,22,23. Ein unübersichtliches, planloses Gewirr von Häusern mit sehr verschlungenen kleinen Straßen.
  8. Deutlich abgesetzt von diesem Knäuel, längs eines Weges, der am Fuße des Bergs entlang in westlicher Richtung verlauft, liegen verstreut die Stätten der Brinksitzer: Nr. 24,25,27,28,29,30,31,32,33,35,36, 37,38,39,41,42,43,44,45,46. Soweit die ältesten Stätten der Halbmeier (1-20, der 3 Kötter (21-24) und der Brinksitzer von 25-46.
  9. Die Stätten der Neubauer (in der Zeit von 1682-1828) mit den Hausnummern von 47 bis 74 finden wir wie folgt: 48,49,55(wüst),57, in Einzellage am Rande des Aulhauser Drubbels. Interessant sind die Stätten 61-67 an der Alten Poststraße südlich der „Lannert“/Landwehr. Die meisten von ihnen sind auf Erbpacht errichtet, ihre Bewohner waren wie schon früher erwähnt, landwirtschaftliche Nebenerwerbsstätten (1 Schmied, 1 Schneider, 1 Zimmermann, 1 Maurer). Ihre meist blockartigen Flurstücke auf der untersten und mittelsten Brede gehören zu den ältesten Äckern. Sie lagen außerhalb der Landwehr (Lannert=Landwehr), und ihre Besitzer waren bis 1846 von der gemeinsamen Hude ausgeschlossen.
  10. An der „Chaussee“ lagen, wie ersichtlich, nur 3 Stätten, Nr.54, 74 und 60.
  11. Einige Stätten, wie Nr. 48,58,56 und andere sind nicht eingezeichnet, vielleicht sind es Neubauer, die ihr altes Haus abgerissen hatten, das neue aber unter der neuen Nummer an anderer Stelle noch nicht bezogen hatten. Nr. 50 und 55 waren 1828 schon wüste Stätten.
  12. Über 30 alte Flurnamen sind eingezeichnet und über 650 einzelne Flurstücke sind ausgewiesen und mit der Hausnummer ihrer Besitzer versehen. Nach Ansicht der Experten sind die schmalen Langstreifengewanne wie wir sie auf dem Westernfelde und Niedernfelde in Nord-Süd-Richtung antreffen, die ältesten (Esch-?) Fluren. Sie liegen, wie schon gesagt, innerhalb des fruchtbaren Lößstreifens. Auf der Aulhauser Seite waren Fluren auf dem Steinacker, Auf der Lakke, Auf dem Rietacker, dem Ossenkamp und in der Masch recht fruchtbar. Die Flurstücke von den Bauern 1 bis 6 hat der Zeichner verschiedenfarbig kenntlich gemacht, so daß man schnell ersehen kann, wieviel ganz verstreut liegende Flurstücke der Bauer 1 zum Beispiel gehabt hat und wie weit sie über die ganze Gemarkung verteilt waren. Ich habe mir die Mühe gemacht, alle Flurstücke den einzelnen Bauern zu zuordnen.

Karte 1828 Karte 1836 des Geoinformationssystem des Kreises Minden-Lübbecke, abgerufen am 08.12.2020