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Bielefeld-Gesetz
Das „Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld (Bielefeld-Gesetz)“, wurde am 28. September 1972 vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen1), beinhaltet die Gebietsreform für in §§ 13 (Auflösung Amt Dützen) und 16 (Zusammenschluss Porta Westfalica)2).