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Über die ersten Staatssteuern, nach 1717


Kontributionen und Kavalleriegeld

Zur Feststellung dieser staatlichen Abgaben, kurz Steuern genannt, wurden die Äcker wertmäßig eingeschätzt, oder ihr Taxwert festgelegt. In den meisten Provinzen geschah das nach der Höhe der Aussaat, in Minden-Ravensberg jedoch nach dem Ertrag. Zu dieser fixierten Kontribution kam die unfixierte, die die nicht grundbesitzenden Landbewohner erfasste.
Vom Landmann mussten auch die Kavalleriegelder aufgebracht werden, die der König Friedrich Wilhelm I. einführte, nachdem im Jahre 1717 die Kavallerie in die Städte verlegt worden war.