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Ausbildung der Amtsverwaltung Hausberge
von Hermann Schmidt
Bis zur Ausbildung einer Amtsverfassung kann von einer Zentrale aus gelenkten Verwaltung keine Rede sein. Die Gerichtsbarkeit, soweit es das Immunitätsgebiet des Mindener Domkapitels betraf, lag in Händen der Kirchenvögte, die ihr Amt mit großer Selbstherrlichkeit ausübten.
Im 12. Jahrhundert saßen die Edlen vom Berge auf der Schalksburg. Urkundlich: „1198 wird Widekindus de Monte als dominius der Schalksburg“ genannt. Aber wie die Edlen vom Berge dahin kamen, ist nicht festzustellen. Urkundlich werden sie 1096 als Mindener Kirchenvögte bezeichnet. Über das ganze Bistum verteilt, besonders aber im Süden von Hausberge, hatten sie Lehnsgüter. Im Jahre 1388 übten die Herren vom Berge die Gerichtsbarkeit im Gogericht „Vor den 7 Eichen“ in Veltheim aus. Wie es dazu kam, ist auch nicht vermeldet.
Vielleicht so:
Die strategische und militärische Bedeutung der Weserscharte hatte man sehr früh wohl erkannt. Darum ist es nicht verwunderlich, daß hier am südlichen Eingang zur „Pforte“, zu beiden Seiten der Weser in günstiger Lage je eine Burg errichtet wurde: die Schalksburg am rechten und die Burg widegonis am linken Weserufer.
Wann das geschehen ist?
Bereits während der Frankenkriege gegen die Sachsen wird berichtet, daß die Franken im Jahre 754 bis remi, dem heutigen Rehme (das 1954 auf Grund dieser urkundlich gesicherten Tatsache sei 1200 -Jahrfeier hielt ) vorgedrungen und mit der Spitze bis zur Burg wedigonis vorstießen. 995 gründet der Bischof Milo auf dem „castellum suum“ ein Nonnenkloster das ist sicher kein Ausgangspunkt für weltliche Herrschaft gewesen. Erst in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts wird von den Herren vom Berge berichtet, daß sie dort einen castellan eingesetzt haben. Anders am rechten Weserufer. Hier haben die die Billunger nachweisbar ihre Grafenrechte ausgeübt. Es wird berichtet, daß 1020 der Herzog Bernhard von Sachsen die Schalksburg im Kampf gegen den Kaiser besetzt hatte, Warum?
Wohin gehörten Aulhausen und Bölhorst?
Nach Verschreibung des Bischofs Otto als letztem Erbe der Edlen vom Berge im Jahre 1397, in der er die gesamte Herrschaft der Edlen dem Stift vermachte, heißt es an einer Stelle daß der Stadt gestattet werden soll,„ene stenen Warde uppe de Belhorst un ene ryngmuren darumme to bauen un enen Wardbom to setten uppe der Landwere to Ouvelhusen, dar en Wartmann under orer Kost uppe sy“. Bischof Otto konnte doch so nur verfügen, wenn beide Orte zum Erbe der Edlen gehörten. Seit 1397 waren die Edlen auch im Besitz der „Holzgrafschaft“ in Hilferdingsen und Rothenuffeln (also Bastau nördliche Grenze) Tribbe::“ item in domino Montis est Wedigenstein„. Ebenso ist von dem „holtinch“ der Edlen vom Berge in Bedersen (wüst unmittelbar südlich Minden) die Rede. — Die Machtausdehnung der Herren vom Berge rechts der Weser nach Osten und Norden schwieriger und mit vielen Kämpfen verbunden. Nach Süden Widerstand in Vlotho. 1290 Burg in Vlotho an Köln verkauft.
Also bis 1398 hatten die Herren vom Berge die landesherrliche Macht, die Gogerichtsbarkeit und das Vogteirecht in folgendes Gebiet :südlich bis etwa Gohfeld nördlich bis vor die Tore Mindens und rechts der Weser bis zur Gehle, östlich bis zur Schaumburg und westlich bis etwa nach Hille.
Das ist dann auch schon das Gebiet des Fürstentums Minden, als landesherrschaftlicher Verwaltungsbezirk Petershagen, Schlüsselburg, Reineberg, Rahden und die Schalksburg waren Mittelpunkte je eher der 5 Vogteien ,in die das Amt Hausberge (einst der Edlen vom Berge) eingeteilt war. Siehe beiliegende Karte!
Schon vor 1398 lag die Verwaltung in Händen besonderer Beamter. Im Jahre 1318 werden Amtsleute genannt, die Verwaltungsaufgaben hatten. Es gab aber noch keine Richter. Der 1. „Amtmann“ wird 1505 genannt bei einem Vertrag zwischen dem Mindener Dom-Kapitel und dem „Amtmann von Hustemberge“.
Der erste Droste erwähnt seine Aufgaben lagen in erster Linie auf militärischen Gebiet: Schutz der Bewohner und aller landesherrlichen Rechte innerhalb des Amtes und ihre Vertretung nach außen, deshalb über dem Amtmann. Eine Versetzungsurkunde aus dem Jahre 1538 spiegelte das Verhältnis beider wider: „der Droste nimmt als solcher die Verpflichtung auf sich, in Gerechtigkeit die Aufgaben seines Amtes, so wie er sie vorfindet, treulich zu erfüllen und keine persönlichen Veränderungen selbständig vornehmen, Haußhaltung und Ackerbau mit dem Amtmann ein fleißig Aufsicht haben, wie das einem getreuen Diener und Drosten zusteht und gepüren will.“ Der Amtmann bleibt als reiner Verwaltungsbeamter unmittelbar dem Bischof unterstellt. Seine Ein- und Absetzung kann nicht vom Drosten, sondern nur vom Bischof vorgenommen werden.
Wann mit dem Amtmann das Amt des Richters verbunden wurde, steht nicht fest. Noch im 17. Jahrhundert wurden Gerichtstage durch den Drosten, den Amtmann und „Gogreven“ und „Richter“ gehalten, in Grenz- und Hoheitsfragen wurde ein besonderer „Achtemann“ als Rechtsheischer hinzugezogen.
Im 18. Jahrhundert gab es keinen Richter als besonderen bischöflichen Beamten mehr. Richter ist der Amtmann, der deswegen eine besondere juristisch Vorbildung hat, oder einen besonderen Justitiarus erhalten soll.
Ab 1568 werden die 5 Ämter des Fürstentums in Vogteien unterteilt. \\Das Amt Hausberge hat 4 Vogteien:
- Vogtei Landwehr (Hausberge)
- Vogtei Gohfeld
- Vogtei Zwischen Berg und Bruch
- Vogtei Übern Stieg
Siehe Karte!
In der Vogtei „Zwischen Berg und Bruch“gab es kein Gogericht. 1253 erwarb Bischof Widekind die Freigrafenschaft Haddenhausens. Im Amt Hausberge gab es 2 Gogerichte:
1. Frille, später Gogericht „auf der Weserbrücke“
2. das Gogericht „zu den 7 Eichen“ in Veltheim, beide Gerichte zuerst im 14. Jahrhundert landesherrliche Gerichte der Edlen von Berge
Sie hatten den Charakter als Volksgerichte längst eingebüßt. Die Besetzung erfolgte durch den Landesherrn. 1398 waren beide Gogerichte bereits mit dem Amtssitz, der Burg zum Berge, verbunden und unterstanden ihrem Schutz. Wie lange Gografen bestellt wurden, ist unbekannt. Im Jahre 1562 verlegte Frille sein Gogericht auf die Brücke. An beiden Gogerichten war nur 1 Gograf, der in Gegenwart des Drosten und des Amtmannes von Hausberge an beiden Stätten wöchentlich Gerichtstage abhielt. Die ursprüngliche Gerichtsgemeinde im alten Umfange und alter Verfassung bis ins 17./18. Jahrhundert erhalten geblieben, ohne daß sie die alte gerichtliche Bedeutung beibehielten. Sie waren zu Brüchtengerichten herabgesunken! Alle erheblichen Streitfälle mit polizeilichen Verhören waren in die Amtsstuben der Jurisdiktion des Drosten oder Amtmannes überwiesen worden.
Nachtrag: Nördlich von Frille war noch ein Gogericht in Windheim.
2. Nachtrag: Die Tatsache, daß in der Vogtei „Zwischen Berg und Bruch“ kein Gogericht erwähnt wird, ist sicher darauf zurückzuführen, daß der Bischof Widekind 1353 vom Kaiser die Freigrafenschaft Burg Haddenhausen erhielt. (Freigrafen hatten Eigengerichtsbarkeit )
Quellenhinweis: Culemann, Beschreibung des Amtes Hausberge
Folgende Aufstellung (Auszug) nach Blotevogel:
Amtsvogt
Henrich, 1571 „Vogt für obn“ „Zwischen Berg und Bruch” (?)
Droste vom Amt Hausberge
1667/85/86 Kurfürstlich-brandenburg. Reg. rat Christoph Hilmar von Grapendorf gestorben 1716
Amtmänner
Salomon (1505), von Halle 1560/62/64
Landesrentmeister Jobst Freiherr von der Hoya als brandenburgisch-preußischer Amtmann 1673
Kriegsrat Rischmöller 1711 und seine Witwe als Pächterin des Amtes 50
Richter
Gerek Jodekoe, Gografen Richter der Herrschaft zum Berge 1388
Stolkarke, Richter und Gograf von dem Haus vom Berge 1425
Rosener, Richter in der Gho der Herschap van den Berge upp disse Sydt des Stiges 1436
Sponbell, Justitiarius des Amtmannes 1711 bis 1739
Urkundlich: „Die Vogtei sancte Margaret in monte Widgonis, die 1319 aus dem Pfandbesitz der von Slon wider eingelöst wurde“