Förderverein Römerlager Barkhausen Porta Westfalica e.V.


Der Förderverein Römerlager Barkhausen Porta Westfalica e.V. bestand vom 20.11.2008, seit 12.2008 vom Fianzamt als gemeinnützig annerkannt1), am 26.01.2009 in das Vereinsregister eingetragen bis 27.01.20202).


Information von der Vereinshomepage

Am 20.11.2008 wurde der Förderverein Römerlager Barkhausen Porta Westfalica gegründet. Seit Dezember 2008 ist der Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am 26.01.2009.
Der bei der Gründungsversammlung gewählte Vorstand wurde am 29.03.2011 auf der Jahreshauptversamlung einstimmig bestätigt und somit für 2 weitere Jahre wieder gewählt.
Vorstand
1. Vorsitzender Stephan Böhme
Schatzmeister Roland Kwiedor
Schriftführerin Elke Brandt
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Mitgliedsbeitrag
Beitrag der Mitglieder – Jahresspendenmindestbeitrag
Der Jahresspendenmindestbeitrag beträgt für Mitglieder 24,- €.
Für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, für Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Arbeitslose beträgt der Jahresspendenmindestbeitrag 12,- €.
Für Schüler beträgt der Jahresspendenmindestbeitrag 6,- €.
Höhere Spenden sind selbstverständlich gern willkommen !
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Pressemitteilungen

Jahreshauptversammlung 2011

Die diesjährige Jahreshauptversammlung fand am 29.03.2011 im Business Center an der Porta Str. in Barkhausen statt. Vor Eintritt in die Tagesordnung berichteten Frau Dr. Trimmel, Frau Kröger und Herr Dr. Best von den Ergebnissen der Ausgrabungen aus 2010.

„Ohne den Förderverein wären die Ausgrabungen bei weitem noch nicht so weit fortgeschritten“, begann Grabungsleiterin Frau Kröger ihren Vortrag. Sie berichtete über die Ergebnisse und Funde aus der Bronzezeit. Als herausragendes Fundstück präsentierte sie eine Bronzeziste. Dieses etwas 5 Liter fassenden Gefäß wurde bisher sehr selten in Ostwestfalen gefunden. Sie wurde ca. 530-500 vor Chr. genutzt und auffällig oft repariert.

Frau Dr. Tremmel referierte über die Funde aus der Römerzeit.
Es wurden bisher insgesamt ca. 7 Gewandspangen gefunden über 10 Feldbacköfen und über 60 Münzen aus verschiedenen Zeiten. „Man kann davon ausgehen, dass es hier mehrere Lager der Römer gegeben hat“ so Frau Dr. Tremmel

Herr Dr. Best berichtete von den Ergebnissen aus dem Frühmittelalter.
„Völlig überraschend hat man eine große Anzahl an Körpergräbern entdeckt“ erklärte Herr Dr. Best. Leider findet man kaum Knochenreste, geschweige denn Skelette in diesem Boden. So kann nicht mehr ermittelt werden, welchen Geschlechts z.B. der Begrabene war. Es gibt nur ein paar Gräber, die durch Grabbeigaben wie Schwerter oder Perlen Hinweise geben. Weiter fand man Münzen aus der Zeit Karls des Großen in den Gräbern.

Grabbeigabe Glasperlenkette

Die Grabungskampagne 2011 hat bereits am 22. März begonnen und es gibt bereits die ersten Fundstücke. Wenn alles nach Plan verläuft, werden die Grabungen in 2011 abgeschlossen, so Herr Dr. Best.

In seinem Jahresbericht erklärte der 1. Vorsitzende, dass die Grabungskampagne 2010 reibungslos von Statten gegangen sei und dass alles fristgerecht vorbereitet gewesen sei. Der Verein erhielt einige Spenden. Die nicht zweckgebundenen Spenden sollen zur Vorbereitung einer Ausstellung verwendet werden.
Die Ausstellung könnte die vier Schwerpunkte der Grabungsergebnisse wiederspiegeln, Bronzezeit, Römer, Frühmittelalter und der 30-jährige Krieg.
Möglicher Ausstellungsort könne das Business Center sein. Die Räumlichkeiten würden kostenlos zur Verfügung gestellt und sie seien dafür auch gut geeignet, so der 1. Vorsitzenden Stephan Böhme.

Der Bericht des Schatzmeisters Roland Kwiedor befasste sich zum einen mit dem Vermögen des Vereines. Dieser steht finanziell gesehen gut da und es konnte bereits eine größere Summe für die Ausstellung angespart werden. Der Verein hat die gesamte Abwicklung der Ausgrabungen übernommen. So sind die Ausgrabungskräfte beim Verein angestellt und der LWL hat das Weisungsrecht übernommen. „Wir haben bei den Kosten eine Punktlandung hingelegt, unsere Kalkulation ist genau aufgegangen“ berichtete Roland Kwiedor weiter.

Die Kassenprüfer bestätigten eine ordnungsgemäße Kassenführung und beantragen die Entlastung des Vorstandes. Diese wurde dann auch einstimmig beschlossen.

Da der Verein vor zwei Jahren gegründet wurde, standen die Neuwahlen des Vorstandes an. Der gesamte Vorstand stellte sich zur Wiederwahl. Alle Vorstandsmitglieder wurden einstimmig wiedergewählt. 1. Vorsitzenden Stephan Böhme, 2. Vorsitzender Hans Rösler, Schatzmeister Roland Kwiedor, Schriftführerin Elke Brand und Pressewart Jürgen Ernst.

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Zwischenbilanz der Römerfunde an der Porta Westfalica

Ein 2000 Jahre altes Marschlager 6)

Porta Westfalica (lwl). Archäologen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) haben seit Mitte 2008 in einem Ortsteil von Porta Westfalica (Kreis Minden-Lübbecke) 2000 Jahre alte römische Münzen, Gewandspangen, einen Zelthering, Schuhnägel und Spuren von Backöfen ausgegraben. Erstes Fazit nach einem halben Jahr: Die Funde aus Barkhausen gehören „mit sehr großer Wahrscheinlichkeit“ zu einem Militärlager, das die Römer während der augusteischen Eroberungskriege in Germanien errichtet haben.

„Die Truppen waren im Rahmen verschiedener Militäroffensiven in den Jahren vor und nach Christi Geburt in Barkhausen immer nur kurz an diesem Ort“, so LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Thale am Dienstag (6.1.) in Porta Westfalica. Es sei möglich, dass der römische Feldherr Varus kurz vor seiner entscheidenden Niederlage 9 nach Christus mit seinen Truppen an dieser verkehrsgeographisch wichtigen Stelle in Barkhausen vorbeigekommen sei. Rüschoff-Thale: „ Ob das Varusheer dabei tatsächlich hier Halt machte, können wir bisher nicht beweisen.“ Die Ausgrabungen werden im Frühjahr fortgesetzt.

„Die insgesamt eher geringe Anzahl an Funden und Befunden spricht dafür, dass die Truppen jeweils nur kurze Zeit hier Station machten oder auf ihrem Marsch nur durch Barkhausen durchzogen“ erläuterte die LWL-Expertin für römische Archäologie, Dr. Bettina Tremmel vor Ort. Da die Römer nicht dauerhaft in Barkhausen geblieben seien, hätte dort kein fest ausgebautes Standlager existiert. Stattdessen hätten die Römer während ihrer kurzen, wahrscheinlich nur wenige Tage dauernden Stopps in Lederzelten campiert.

Die Funde
Bis heute wurden insgesamt 20 römische Objekte entdeckt, ähnlich denen in den römischen Militäranlagen von Haltern, Bergkamen-Oberaden und Delbrück-Anreppen. Besonders interessant sind sieben Bronze- und Silbermünzen sowie Fibeln (Gewandspangen, mit denen die römischen Legionäre ihre Mäntel verschlossen), die in die Zeit des Augustus datieren. Ein eiserner Zelthering diente zur Befestigung lederner Zelte, in denen die Soldaten übernachteten.

Die Archäologen fanden auch Bleilote, wie sie römische Vermessungsingenieure verwendeten. Denn selbst die Anlage der nur wenige Tage genutzten Marschlager, in denen tausende römische Soldaten in Zelten campierten, musste sorgfältig geplant werden.

Die gefundenen eisernen Schuhnägel festigten die Sohle der Römersandalen, die in der einheimischen, germanischen Schuhtradition unbekannt waren. Ein Mühlstein zum Mahlen von Getreide könnte von römischen Soldaten verwendet worden sein.

Die Befunde
Auch Bodenverfärbungen können in Barkhausen mit den Römern in Verbindung gebracht werden: Vier flache, längliche Gruben enthielten verziegelten Lehm und Holzkohlestückchen, die gerade zu Radiocarbon Untersuchungen in Erlangen sind. Die Formen der Gruben besitzen starke Ähnlichkeit mit römischen Backöfen in den römischern Lagern an der Lippe.

Hintergrund
Barkhausen ist ein Stadtteil von Porta Westfalica und liegt westlich der Weser auf einer flachen Geländeterrasse. Der von Süden kommende Fluss verlässt hier das Weserbergland und fließt in Richtung Norden in die Norddeutsche Tiefebene ein. Dabei durchbricht er das Weser- und das Wiehengebirge und bildet so die „Westfälische Pforte“. Seit vorgeschichtlicher Zeit führen die Verkehrswege durch dieses von der Natur erbaute Tor.

Das zwei Hektar große Baugebiet „Auf der Lake“ ist die einzige größere, nicht bebaute Fläche in Porta Westfalica-Barkhausen. Während 2008 zwei Begehungen der Straßentrassen durch die LWL-Archäologen ergebnislos verliefen, fanden ehrenamtliche Helfer im Juli vergangenen Jahres eine keltische und drei römische Münzen, einen Sandalennagel sowie eine römische Fibel. Die Archäologen hatten danach sofort in Absprache mit der Sparkasse Minden-Lübbecke als Erschließungsträger und den Bauherren mit der Ausgrabung begonnen. Inzwischen sind 5.000 Quadratmeter archäologisch untersucht.

Geschichte
Roms Heerführer versuchten im Laufe von drei Jahrzehnten immer wieder (11 v. Chr.-16 n. Chr.) große Gebiete Germaniens zu erobern und zu unterwerfen. Tausende römischer Soldaten waren in Stützpunkten am Rhein und der Lippe stationiert und rückten von dort aus in Feldzügen bis an die Weser und sogar bis an die Elbe vor. Die LWL- entdeckten nun in Porta Westfalica-Barkhausen einen derjenigen Plätze, den die römischen Truppen auf ihren mühevollen Fußmärschen passierten und an dem sie möglicherweise eine Nacht oder auch ein paar Tage campierten.
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Römische Funde an der Porta Westfalica

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Porta Westfalica: Archäologen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) sind vielleicht einem 2000 Jahre alten römischen Lager in Porta Westfalica auf der Spur. Erste Grabungen im Stadtteil Barkhausen westlich der Weser haben Münzen und eine Gewandspange zutage gefördert.

Die Untersuchung der Fundstelle soll jetzt klären, ob die Funde einer germanischen Siedlung, die in unmittelbarer Nähe eines römischen Lagers gelegen haben muss, oder einem römischen Militärlager zuzuordnen sind. „In dieser Gegend ist immer wieder das Sommerlager des Varus vermutet worden, von dem er in die Schlacht gezogen ist, die das Ende der römischen Vorherrschaft in Germanien bedeutete“, erläutert der stellvertretende Chefarchäologe des LWL, Dr. Daniel Bérenger, die mögliche Bedeutung der Grabung.

Das Baugebiet „Auf der Lake“ ist die einzige größere, nicht bebaute Fläche in Porta Westfalica-Barkhausen. Während zwei Begehungen der Straßentrassen durch die LWL-Archäologen ergebnislos verliefen, fanden ehrenamtliche Helfer im Juli eine keltische und drei römische Münzen, einen Sandalennagel sowie eine römische Fibel (Gewandspange der Legionäre). Die Archäologen haben danach sofort in Absprache mit der Sparkasse Minden-Lübbecke als Erschließungsträger und den Bauherren mit der Ausgrabung begonnen.

„Die Münzen und die Gewandspange gaben erste Indizien dafür, dass sich in Barkhausen in der Zeit um Christi Geburt Römer aufgehalten haben“, so die LWL-Expertin für römische Archäologie, Dr. Bettina Tremmel . „Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist nicht auszuschließen, dass Barkhausen eine wichtige Rolle beim Versuch der Römer, das freie Germanien zu erobern, gespielt hat.“

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Satzung Förderverein Römerlager e. V.

Förderverein Römerlager Barkhausen Porta Westfalica e.V.

§ 1 Rechtsform und Name

(1) Der Verein besitzt die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und führt den Namen ”Förderverein Römerlager Barkhausen Porta Westfalica e.V.” Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Minden eingetragen werden.

(2) Sitz des Vereins ist in 32457 Porta Westfalica, Kempstr. 1.

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

(1) Zweck des Vereins ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kultur und Denkmalspflege einschließlich der Bodendenkmalspflege und des Bodendenkmalschutzes wie sie in Abs. 2 erläutert wird.

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die ideelle und finanzielle Unterstützung von Ausgrabungen im Stadtgebiet der Stadt Porta Wesfalica, insbesondere
a) der Ausgrabungen in Porta Westfalica Barkhausen, wobei es sich wahrscheinlich um das Lager handelt, in dem Varus im Jahr 9 residiert hat, bevor er in die Schlacht gezogen ist. Bei ersten Grabungen wurden Münzen, eine Gewandspange, Sandalennägel und ein römischer Mühlstein und Bleilote gefunden, die zum Vermessen und Anlegen römischer Lager dienten.
b) der Restaurierung von Fundstücken sowie der Herstellung von Repliken
c) der Anschaffung, Unterhaltung und Pflege der Fundstücke
d) des Aufbaus einer Studiensammlung
e) der Ausstellung von Fundstücken; auch durch Kauf, Anmietung sowie Ausstattung und Unterhaltung von Ausstellungsräumlichkeiten
f) der Informationen über Fundort und Fundstücke sowie geschichtlicher Hintergründe durch Veranstaltungen, Schriften, Führungen, Vorträge und Exkursionen
g) der Erhaltung des Bodendenkmals durch Grundstückserwerb

(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

(4) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(5) Sämtliche Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

(6) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

(7) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.

(2) Die Mitgliedschaft wird durch Beitritt erworben. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich unter Erteilung der vom Verein verlangten Auskünfte bei der Geschäftsstelle zu stellen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme ist vollzogen, sobald dem Antragsteller eine Bestätigung darüber zugegangen ist.

(3) Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung an.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet, wenn eine der Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft weggefallen ist oder sich nachträglich herausstellt, dass diese bereits bei Erwerb nicht vorlagen und auch nachträglich nicht erfüllt sind, sowie durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

(2) Der Austritt kann jederzeit mit sofortiger Wirkung veranlasst werden. Die Erklärung muss durch eingeschriebenen Brief gegenüber dem Vorstand erfolgen. Für die Wirksamkeit ist der Eingang der Erklärung bei der Geschäftsstelle des Vereins maßgebend. Geschäftsstelle des Vereins ist Kempstr. 1 in 32457 Porta Westfalica.

(3) Ein Mitglied kann mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
Gründe hierfür können unter anderem sein:
Ein Mitglied verstößt gegen die Satzung oder Interessen des Vereins.
Ein Mitglied ist länger als 6 Monate mit dem Vereinsbeitrag in Verzug.

(4) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Zuvor ist dem Mitglied Gelegenheit des rechtlichen Gehörs zu gewähren. Der Beschluss des Vorstandes über den Ausschluss eines Mitgliedes bedarf der Zweidrittelmehrheit. Der Ausschluss ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

(5) Jedes ausscheidende ordentliche Mitglied hat die Beiträge für das laufende Jahr in voller Höhe zu erbringen, auch wenn die Mitgliedschaft vorher endet. Ein Anspruch auf Auskehrung eines Teiles des Mitgliedsbeitrags oder auf irgendwelche sonstigen Leistungen des Vereins besteht bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht.

§ 5 Rechte und Pflichten

(1) Die Mitgliedschaftsrechte können von den Mitgliedern nur persönlich wahrgenommen werden (jedoch Hinweis auf § 10 Abs. 6).

(2) Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich beitragspflichtig. Einzige Ausnahme bildet die Ehrenmitgliedschaft für Mitglieder, welche sich besonders um den Verein bemüht gemacht haben. Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand.

(3) Jedes Mitglied ist an satzungsgemäße Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes gebunden.

§ 6 Organe

(1) Organe des Vereins sind:

a) Die Mitgliederversammlung

b) Der Vorstand.

§ 7 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht durch die Satzung oder durch Gesetz anderen Organen übertragen sind.

(2) Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss bestimmte Aufgaben in jederzeit widerruflicher Weise auf den Vorstand übertragen.

§ 8 Gegenstand der ordentlichen Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über
a) Festsetzung des Etats für das kommende Geschäftsjahr,
b) Festsetzung des Jahresspendenmindestbeitrages
c) Entlastung des Vorstandes,
d) die Wahl des Vorsitzenden und der übrigen Vorstandsmitglieder,
e) die Wahl des Kassenprüfers,
f) Grundstücks- und Immobilienerwerb
g) Satzungsänderungen,
h) die Auflösung des Vereins,
i) die Bestellung der Liquidatoren im Falle der Auflösung des Vereins.

(2) Vorschläge zur Tagesordnung oder Anträge, die auf der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung gestellt werden sollen, müssen mindestens 3 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich unter Angabe der Gründe eingereicht werden.

§ 9 Einberufung der Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstandsvorsitzenden, im Verhinderungsfall von dem 2. Vorsitzenden, unter Angabe des Tagungsortes und des Termins sowie der Tagesordnung schriftlich einberufen. Die Einberufung muss mindestens 15 Tage vor dem Sitzungstag zur Post gegeben werden.
Eine formlose Ankündigung soll mindestens vier Wochen vorher erfolgen. Aus wichtigem Grund kann der Vorstand durch Beschluss die Einberufungsfrist abkürzen.

(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich einmal statt.

(3) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen wenn,
a) Grundstücks- und/oder Immobilienerwerbe beabsichtigt sind
b) die Interessen des Vereins es erfordern und der Vorstand es mit Zweidrittelmehrheit beschließt;
c) mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Tagesordnung beantragen. In diesem Falle muss die Versammlung spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrages erfolgen.

§ 10 Beschlüsse der Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung entscheidet durch Beschlüsse.

(2) Die Mitgliederversammlung ist, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist, ohne Rücksicht auf die Zahl der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

(3) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, soweit nicht durch die Satzung oder durch zwingendes Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Der Inhalt der Beschlüsse ist im Protokoll festzuhalten.

(4) Änderungen der Satzung können nur vom Vorstand oder 20% der stimm-berechtigten Mitglieder, und von diesen schriftlich beim Vorstand, spätestens einen Monat vor der beschlussfassenden Mitgliederversammlung, beantragt werden; sie bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Zweidrittelmehrheit ist auch für den Beschluss über die Auflösung des Vereins erforderlich.

(5) Wahlen erfolgen geheim, falls die Mitgliederversammlung nicht einstimmig beschließt, die Abstimmung offen durchzuführen.

(6) Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Jedes Mitglied kann sich in der Mitgliederversammlung durch ein anderes schriftlich bevollmächtigtes Mitglied vertreten lassen.

(7) Beschlüsse können nur innerhalb von einem Monat nach der Mitglieder-versammlung angefochten werden. Die Beschlüsse sind vom Schriftführer oder einem Mitglied des Vorstandes zu protokollieren.

§ 11 Vorstand

(1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus

a) der/dem 1. Vorsitzenden
b) der/dem 2. Vorsitzenden
dies ist der geschäftsführende Vorstand gem. § 26 BGB und dieser soll in das Vereinsregister eingetragen werden (vgl. § 11 Abs. 7).
c) dem/der Schatzmeister/in
d) dem/der Schriftführer/in
e) dem/der Pressewart/in
f) dem/der 1. Kassenprüfer/in (alle 2 Jahre zu wechseln)
g) dem/der 2. Kassenprüfer/in (alle 2 Jahre zu wechseln)

(2) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.

(3) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. In seine Zuständigkeit fallen alle Geschäfte, die nicht nach Satzung oder Gesetz anderen Organen zugewiesen sind.

(4) Der Vorstand hat folgende Aufgaben
a) Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung
b) Einberufung der Mitgliederversammlung
c) Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
d) Verwaltung des Vereinsvermögens
e) Erstellung des Jahres- und Kassenberichts
f) Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern.

(5) Der Vorstand entscheidet durch Beschluss in Vorstandssitzungen, zu denen er mindestens einmal jährlich zusammentritt und über die eine Niederschrift zu fertigen ist. Die Einladung ergeht durch die Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von drei Wochen durch den Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Entscheidend ist die einfache Stimmenmehrheit. Beschlussfähigkeit besteht, wenn auch nur ein Vorstandsmitglied zur Vorstandssitzung erscheint.

(6) Die Mitglieder des Vorstands können sich in der Vorstandssitzung gegenseitig zur Vertretung bevollmächtigen. Ein Vertretener kann in diesem Fall sein Stimmverhalten festlegen.

(7) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Bei ihrem Handeln haben sie sich stets von den Zielen des Vereins leiten zu lassen, insbesondere die Satzung sowie Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes zu beachten.

(8) Scheidet ein Mitglied des gem. § 26 BGB geschäftsführenden Vorstands vor Ablauf der Amtszeit aus, ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach dem Ausscheiden eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, auf der die Nachwahl vorgenommen wird.
Scheidet ein nicht zum geschäftsführenden Vorstand gehörendes Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, so wird die Nachwahl von der nächst-folgenden Mitgliederversammlung vorgenommen.
Die so nachgewählten Personen führen Ihr Amt nur für den verbleibenden Rest der Amtszeit des Vereinsvorstandes.
Scheidet der/die Schatzmeister/in aus dem Amt aus, so bestellt der Vereinsvorstand unverzüglich kommissarisch eine/n neuen Schatzmeister/in aus den vorhandenen Mitgliedern des Vorstandes.

§ 12 Beitrag und Spenden

(1) Der Jahresspendenmindestbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt (§ 8 Abs. 1 b).
(2) Der Jahres-Spendenbeitrag wird vom Vereinsmitglied freiwillig mit der Beitrittserklärung festgesetzt.
(3) Der Jahresspendenmindestbeitrag wird per Lastschriftverfahren vom anzugebenden Bankkonto des Mitgliedes abgebucht. Hierzu ist Bankeinzugsvollmacht auf der Beitrittserklärung zu erteilen.
(4) Freiwillige Spenden sind jederzeit möglich.
(5) Bei Kündigungen im laufenden Jahr ist keine Rückerstattung möglich.

§ 13 Auflösung des Vereins

(1) Bei Auflösung des Vereins oder beim Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Restvermögen des Vereins an die „Varus-Gesellschaft zur Förderung der vor- und frühgeschichtlichen Ausgrabungen im Osnabrücker Land e. V.“ mit Sitz in Osnabrück mit der Zweckbestimmung, daß dieses Vermögen ausschließlich und unmittelbar zur Förderung der Kultur und der Denkmalpflege verwendet werden darf oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft weitergeleitet werden darf, die es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat. Die Auseinandersetzung erfolgt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

(2) Als Liquidatoren werden der Vorsitzende und sein Stellvertreter bestellt.

Porta Westfalica, den 18. Dezember 2008
gez. Stephan Böhme, 1. Vorsitzender

1)
laut Vereinshomepage
2)
Bad Oeynhausen VR 41673 früher Amtsgericht Minden
3)
Geschrieben von Roland Kwiedor am 3. März 2009
4)
Geschrieben von Roland Kwiedor am 2. März 2009
5)
Geschrieben von Roland Kwiedor am 18. April 2011
6)
Pressemitteilung des LWL vom 06.01.09
7)
Geschrieben von admin am 6. Januar 2009
8)
Pressemitteilung des LWL vom 07.08.08
9)
Geschrieben von admin am 7. August 2008