Metainformationen zur Seite
  •  

Die Barkhauser Schule im 19. Jahrhundert


von Hermann Schmidt aus der Schulchronik von Barkhausen.


Die Gründung, Entstehung und Ausbildung des hiesigen Schulsystems und dessen Verhältnisse fallt der Zeit nach in das Jahr 1379, weil in diesem Jahre nach der Chronik von Minden sowohl die Capelle auf dem Wittekindsberge als auch die Capelle in dem Dorfe Barkhausen (Barkhusen, Barksen) gebaut sein sollen. In beiden Capellen wurde von den Mönchen des Paulinenklosters Minden nach Verordnung des Bischofs, durch Vermittlung der Domherren und des Probstes zu St. Martini Gottesdienst gehalten und kirchliche Funktionen verrichtet.
Die fungierenden Geistlichen konnten der notwendigen Hilfsleistungen nicht entbehren, infolgedessen wurde in Barkhausen ein Küsterdienst fundiert. Sicher ist abzunehmen, daß zum Verständnis des Gottesdienstes damals von den zeitigen Küstern Unterricht gegeben wurde, mithin die Gründung einer Schule hervortritt.
(die ältesten vorhandenen Capellen-Kirchenbücher reichen bis zum Jahre 1679.)
Barkhausen bestand anfangs nur aus einigen Häusern, welche am Fuße des Berges und in der Nähe der Capelle gebaut waren.(Hus am Berge ) Nach und nach vergrößerte sich die Zahl der Häuser und Familien, es waren schließlich 46 Besitzungen vorhanden, welche verpflichtet waren, an die Küsterei in Barkhausen Natural- und Geldabgaben zu geben als Erndtegaben, Roggen, Stättegeld, Holz usw. und auch in der jetzigen Zeit werden uns von den Stätten 1 bis 46 die benannten Abgaben gegeben. Die übrigen Stätten haben den Namen Neubauer und sind von diesen Abgaben frei.
Das Küster- und Schulhaus stand in der Nähe der Capelle und ist bis zum Jahre 1820 benutzt worden.
Im Jahre 1540 wurde in den Kirchen Mindens die Reformation eingeführt und dadurch in den Filialen St. Martinis, wozu auch Barkhausen gehört. Die Lutherische Konfession eingeführt und seit dieser Zeit in der hiesigen Capelle evangelischer Gottesdienst gehalten worden.
Nach 1820 ist der Schulunterricht, weil die Wohnung des Küster zu klein und das Schulzimmer zu beengt war, in den erfolgten Neubau von der Schule verlegt worden. In diesem Schulhause ist nun anfänglich in dem einen Classenzimmer sämtlichen Kindern als Schüler einer einklassigen Schule Unterricht erteilt worden.
Bis zum Jahre 1835 war die Zahl der Schüler auf 150 gestiegen und es wurde den Kindern als Schuler einer zweiklassigen Schule der Unterricht erteilt, und zwar am Morgen die Oberklasse und am Nachmittag die Unterklasse.(Halbtagsschule)
Bis zum Jahre 1878 war die Zahl der Schulkinder auf 240 gestiegen.

Die Kraft und Arbeit eines Lehrers war nicht mehr ausreichend und der Raum des Classenzimmers sehr beengt. Es wurde deshalb von Königlich Hochlöblicher Regierung in Minden ein Neubau angeordnet und in den Jahren 1878/79 ausgeführt. In dem neuen Schulhaus sind schöne Raume zur Wohnung des ersten Lehrers und ein Klassenzimmer.
Das alte Schulhaus ist zur Wohnung des 2. Lehrers bestimmt und das alte Classenzimmer dient zum Unterricht für Classe II. und III.
Im Oktober 1878 wurde der 2. Lehrer, Herr Hermann Plaßmann aus Babenhausen bei Bielefeld in sein Amt durch den Kreisschulinspektor Jenetzky aus Minden eingeführt und demselben die II. und III. Classe hiesiger Schule übergeben. Herrn Lehrer Sassenberg wurde die I. Classe überwiesen, und derselbe hat April 1879 das neue Schulhaus bezogen, und den Unterricht in dem neuen Classenzimmer erteilt. Der Unterricht war der einer Ganztagsschule.
Seit 1810 hatte sich die Schule zu Barkhausen der Beaufsichtigung und Pflege folgender Herren-Regierungsschulrate der königlich hochlöblichen Regierung in Minden zu erfreuen:

1. Consistorial- und Schulrat Dr. Hanf
2. Consistorial- und Schulrat Sasse
3. Consistorial- und Schulrat Winzer
4. Regierungs- und Schulrat Wöbke
5. Regierungs- und Schulrat Dr. von Wantrup
6. Regierungs- und Schulrat Dr. Breuer

Die Schulinspektion über die Schule in Barkhausen war von königlich Regierung in Minden den Herren Geistlichen der Martini-Kirche überwiesen, und es haben seit 1810 folgende Herren als Schulinspektoren fungieret:

1. Pastor primarius Becker
2. Pastor primarius Superintendent Winzer
3. Pastor primarius Bruch
4. Pastor primarius St. Marien - Mensing
5. Pastor primarius St. Marien - Winzer

Seit 1877 wurde die Schulinspektion auch in dem nördlichen Theile des Kreises Herrn Kreisschulinspektor Jenetzky übertragen (auch Barkhausen gehörte dazu).
Die Lokalschulinspektion wird von dem 2. Herrn Pfarrer in St. Martini, gegenwärtig von Herrn Pastor Cremer verwaltet, nachdem vor diesem Herrn die Geistlichen Pfarrer Oly, Pf. Winzer und Dr. Regula tätig gewesen waren.
Die Schule Barkhausen wird im Jahre 1879 von 236 Kindern besucht:

Classe I 84 Kinder 40 Knaben 44 Mädchen
Classe II 78 Kinder 35 Knaben 42 Mädchen
Classe III 74 Kinder 40 Knaben 34 Mädchen

Tägliche Unterrichtszeit ist von Hoher Behörde angeordnet:

pro Classe I 5 Unterrichtsstunden
pro Classe II 4 Unterrichtsstunden
pro Classe III 2 Unterrichtsstunden


Es wird bemerkt, daß der Schullehrer zu Barkhausen zugleich ein Kirchenamt an der Capelle als Küster, Organist und Kantor zu ver¬walten hat. Derselbe ist verpflichtet, am Sonntage, den Feiertagen und den Fastenwochen Betstunden zu halten und bei den Beerdigungen zu fungieren. Die Gebühren für die Funktionen im kirchlichen Amte sind folgende:

a. von jeder Taufe 25 Pfennig von dem Colon 50 Pfennige für Eintragung in das Capellen-Kirchenbuch
b. von jeder öffentlichen Leiche 3 Mark
c. von jeder stillen Leiche 2 Mark
d. von jedem Confirmanden 50 Pfennig und 50 Eier.

Der Betrag des zu zahlenden Schulgeldes war in alter Zeit sehr gering späterhin wurde dasselbe pro Schüler pro anno auf 15 Silbergroschen dann auf 20 Silbergroschen und von 1866-79 auf 1 Thaler 5 Silbergroschen Feuerungsgeld festgesetzt. Seit Anstellung des 2. Lehrers ist das Schulgeld inclusive Feuerungsgeld auf die Summe von 5 Mark festgestellt, die zu zahlenden Betrage fließen in die Gemeindekasse und dieselbe ist verpflichtet dem 1. Lehrer 600 Mark Schulgeld dem 2. Lehrer 750 Mark Gehalt zu zahlen.
Durch den Ertrag von Ländereien und Naturalien ist die 1.Lehrerstelle in Einnahme festgestellt auf die Summe von 1.056 Mark unter Nichtverrechnung von 60 Mark aus der Einnahme vom Kirchenamt exklusiv freier Wohnung und Feuerungsgeld.
Noch muß vermerkt werden, daß im Jahre 1862 der Gutsbesitzer Herr Carl Schumacher zu Wedigenstein laut Testament der Schule zu Barkhausen von 2.000 Talern vermacht, und die zeitigen Lehrer als Nutznießer der Zinsen eingesetzt hat. Laut Bestimmung des Testaments hat die Gemeinde Barkhausen nicht das Recht, das Capital zu Bau- oder anderen Zwecken anzugreifen oder zu benutzen. Die Zinsen zu 4 1/2 % betragen jährlich 90 Thaler, welche dem Lehrer nach Verfügung Königlichen Regierung nicht zum Einnahmebetrag der Stelle zu bewerten, ebenso so diese Summe nicht zur Pensionierungssumme hinzugezogen werden. Der zeitige Lehrer ist aber laut Testament verpflichtet, den Erwachsnen Schülern Privatunterricht in Geschichte, Geographie, Naturgeschichte und bürgerlichen Aufsatz zu ertheilen.
Im Mai 1893 wurden die an den 1. Pfarrer zu Minden fällig. Abgaben und die an den 1. Lehrer zu liefernden Naturalabgaben als Erntesammlung für das Abhalten der Betstunde sowie die Roggenabgabe und das sogenannte Stättegeld abgelöst. Die Ablösesumme für den 1. Pfarrer betrug 300 Mark, für den 1. Lehrer 912,43 M und für die Kapellenkasse 32,66 M.
die ganze Summe und eine Aufrundung auf 1.900 Mark wurden als Hypothek an Schlachter Hornbostel, Nr. 198 zu Barhausen vergeben.