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Heimat- und Verschönerungsverein Barkhausen an der Porta
Jahreshauptversammlung Verschönerungsverein Barkhausen 1927
Generalversammlung des Verschönerungsverein Porta-Barkhausen. Geschäftsbericht für das Jahr 1927
Porta=Barkhausen, 21. Febr. Am Dienstag tagte im Restaurant „Friedenstal“ die diesjährige General-Versammlung des Verschönerungsvereins Porta=Barkhausen. Es waren 23 Mitglieder erschienen. Bürgermeister Haddenhorst=Dützen eröffnete als Vorsitzender des Vereins die Versammlung. Der Schriftführer, Hotelbesitzer Knoblich, verliest das Protokoll der letzten General Versammlung, das von der Versammlung genehmigt wird. Darauf gab Bürgermeister Haddenhorst einen eingehenden Geschäftsbericht über die Tätigkeit des Vereins im verflossenen Vereinsjahr 1927.
Auch im Jahre 1927 hatte der Verschönerungsverein viele Freunde und Gönner und verschiedene Stiftungen kamen dem Verein zugute. Allen freundlichen Gebern herzlichen Dank. Dank sage ich auch meinen Mitarbeitern im Vorstande, insbesondere dem Herrn 2. Vorsitzenden, Landwirt Münstermann, der sich um die Anlegung und Befestigung der verschiedensten Waldwege verdient gemacht hat. Auch der Gemeinde Barkhausen für ihre Unterstützung Dank, hat doch die Gemeinde in jeder Weise die Bestrebungen unseres Vereins unterstützt und auch durch den Erlaß eines Ortsgesetzes betreffend Reinigung der Bürgersteige im Sinne unseres Vereins gewirkt.
Notwendig ist aber auch, daß die Einwohnerschaft und die Besucher unserer Berge restlos mitwirken an der Erhaltung unserer Anlagen. Übel sieht z. B. aus, wenn die Schilder von den Bänken gerissen oder die Bänke mit dem Messer bearbeitet sind.
Unsere Bitte richtet sich an alle. dafür zu sorgen, daß mutwillige Zerstörungsarbeit unterbleibt.
Ein weiteres übles Kapitel ist die Beseitigung von Unrat, Gerümpel, Kehricht usw. Bisher stand am Kohlbach, an der Grenze Mindens, ein Platz zur Verfügung, wo Unrat abgeworfen werden dürfte. Aber trotzdem wurde der Waldrand von diesem Zeug gräßlich verunziert. Mehrfach mußte der Unrat zusammengesucht und vergraben werden. Die Stadt Minden hat nun mitgeteilt, daß hinfort am Kohlbach die Ablagerung von Unrat nicht mehr erfolgen darf. Wir müssen uns nach einem anderen Schuttablagerungsplatz umsehen und bitten auch die Gemeinde, einen anderen Platz dafür zu schaffen. Die Polizeibeamten werden gebeten, bei der Feststellung von Personen, die Unrat an nicht erlaubten Stellen ablagern, mitzuwirken, damit ihre Namen bekannt gemacht werden können.
Der Vorstand des Verschönerungsvereins bildet gleichzeitig den Verkehrsausschuß für Barkhausen, d. h. er hat sich um die Besserung der Verkehrsverhältnisse innerhalb der Gemeinde Barkhausen zu bekümmern. Keinesfalls ersetzt dieser Verkehrsausschuß aber den Verkehrsverein Porta Westfalika. Letzterer betreibt die Propaganda für unsere Porta und seine Arbeit zielt auf eine Vermehrung des Fremdenverkehrs hin. Dabei werden auch örtliche Verkehrsfragen vom Verkehrsverein berücksichtigt.
Im Jahre 1927 war der Vorsitzende des Verschönerungsvereins auch Vorsitzender des Verkehrsvereins und so hat dieser manchmal im Sinne beider Vereine Verhandlungen über Verkehrsfragen geführt. Aber darauf soll auch an dieser Stelle besonders hingewiesen werden, daß beide Vereine unbedingt nebeneinander bestehen müssen und daß der Glaube irrig ist, daß der Verschönerun verein für unsere Interessen allein genüge, sondern Verkehrsverein der Porta Westfalika der beide Weserufer umfaßt, ist ebenso notwendig. Deshalb sei hiermit an alle diejenigen Mitglieder des Verschönerungsvereins die Bitte gerichtet, dem Verkehrsverein ebenfalls beizutreten, wenn die Mitgliedschaft nicht schon erworben ist.
Der Vorstand des Verschönerungsvereins hat im abgelaufenen Jahre mehrere Sitzungen und Besichtigungen abgehalten. Dabei ist festgestellt, daß die Beschlüsse der vorjährigen Generalversammlung durchgeführt sind mit Ausnahme des Vorgarten=Wettbewerbs, weil infolge der schlechten Witterung kein Schmuck in den Vorgärten zu erzielen war.
Im Jahre 1927 sind folgende Arbeiten ausgeführt:
a) der Schlangenweg der vom Kaiserhofgarten zum Denkmal führt, ist im oberen Teil verlegt worden; dadurch ist eine gute Verbindung mit der Kaiserstraße hergestellt.
b) Der Weg vom Kriegerdenkmal durch den Rosengarten ist neu hergestellt und mit Schutt befestigt.
c) Der Richteweg, der an der ersten Kurve der Kaiserstraße abzweigt, ist zum Teil verlegt und überall mit Schutt befestigt.
d) Der Kapellenweg ist im oberen Teil fertiggestellt und im unteren Teil nachgesehen. Weiter sind sämtliche Wege im Vereinsgebiet nachgesehen, vom herabgefallenen Laub gesäubert und die Wasserabzugsrinnen sind geöffnet worden.
Neue Bänke sind aufgestellt: 2 Stück an der Landungsstelle Fährstraße, eine an den Tannen oberhalb des Kaiserhofes; hier wird noch eine zweite Bank aufgestellt, die uns ein Mitglied gestiftet hat.
Zu erwähnen ist noch, daß die Provinz Westfalen Mitglied unseres Vereins geworden ist, und zwar mit einem Jahresbeitrage von 20 Mark. Gleichzeitig hat die Provinz uns einen einmaligen Zuschuß in Höhe von 100 Mark gezahlt. Wir freuen uns hierüber und erblicken darin ein Zeichen, daß unsere Arbeit anerkannt wird.
Weiter freuen wir uns darüber, daß die Kirchengemeinde Barkhausen die alte Dorfkapelle hat wieder instandsetzen lassen. Ein schönes altes Bauwerk ist uns erhalten geblieben. Es lohnt sich, die Kapelle zu besichtigen (der Schlüssel ist im Nachbarhaus zu haben).
Der Heimatabend, der zunächst Mitte Januar 1928 stattfinden sollte, ist jetzt auf den 10. März festgelegt worden. Er muß unserer Kasse wieder Geld zuführen, um weitere Arbeit leisten zu können.
Eine Badeanstalt ist auch im abgelaufenen Jahre noch nicht errichtet worden. Hoffentlich gelingt es, im Jahre 1928 diesen Plan zu verwirklichen. Neue Anlagen werden im Jahre 1928 nicht von uns zu machen sein, wir müssen unsere Mittel dazu verwenden, die bestehenden Anlagen in bester Ordnung zu erhalten. damit die vielen Besucher der Porta, die in diesem Jahre durch die Heimatspiele besonders angezogen werden, sich bei uns wohlfühlen.
Der Kassenbericht, den Rektor Dr. Hollo erstattete, ergab einen Kassenbestand von 45,06 M. bei einem Gesamt=Einnahmeposten von 779,12 M. denen 734.06 M als Ausgaben gegenüberstanden. Als Kassenprüfer stellten die Herren Rektor Pohlmeier und Konrektor Kleffman fest, daß zu Beanstandungen in der Kassenführung kein Anlaß gegeben sei. Dem Kassierer wurde daraufhin Entlastung erteilt.
Bei Punkt 4 der Tagesordnung: Beschlußfassung der auszuführenden Arbeiten im Jahre 1928, wurden aus der Versammlung heraus zahlreiche Anregungen gegeben, über die wir in einem besonderen Bericht in nächster Nummer der „Mindener Zettung“ ausführlich zurückkommen werden, sowie auch über den wetteren Verlauf der GeneralVersammlung. Die Geschwisterermäßigung bei Schulgelderleichterungen. Entsprechend einem Beschluß des Hauptausschusses des preußischen Landtages hieß es in einem=Erlaß des preußischen Kultusministers vom 28. März v. J., daß es in besonders liegenden Einzelfällen zulässig sein solle, den Antrag auf Gewährung einer Geschwisterermäßigung dann abzulehnen, wenn die Schule offensichtlich vorhandene Mängel an Schuleignung des betreffenden Kindes feststellt. Wie der A.P.P. mitteilt, bemerkt der preußische Kultusminister hierzu ausdrücklich, daß bei dieser Feststellung nicht etwa nach den bei Vergebung der übrigen Schulgeldfreistellen maßgebenden Grundsätzen (Begabtenauslese) zu verfahren ist. Die Schulgeldermäßigung soll nur dann nicht eintreten, wenn anzunehmen ist, daß der betreffende Schüler für den Besuch einer höheren Schule ungeeignet ist.
Die Bedeutung des Waldschutzes durch die Schuljugend. In einem Erlaß des preußischen Kultusministers wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, bei der Gefährdung des Bestandes unserer Wälder die Schuljugend immer wieder auf die Bedeutung des Waldschutzes aufmerksam zu machen. Insbesondere wird es Aufgabe des biologischen, geographischen und deutschen Unterrichts sein, bei passender Gelegenheit darauf hinzuweisen. Für solche aufklärende Arbeit werden auch die regelmäßigen Wanderungen und größeren Ausflüge als hervorragend und geeignet bezeichnet. Die Provinzialschulkollegien und Regierungen sind daher veranlaßt worden, den ihnen unterstellten Schulen eine derartige Aufklärung der Schüler in geeignet erscheinender Weise zur Pflicht zu machen.
Die Unterbringung von Kraftfahrzeugen.
Der „Westdeutsche Landbund“ schreibt: Die schnelle Entwicklung des Autoverkehrs hat dazu geführt, daß Kraftfahrzeuge oft in Räumen untergebracht werden, die in keiner Weise den Anforderungen genügen, denen sie im Belange der Unfall= und Feuersicherheit entsprechen müssen. Zahlreiche Unfälle, die sich infolgedessen in den Städten und auf dem Lande ereigneten, machten schließlich eine polizetliche Regelung durch den Erlaß einer„Polizeiverordnung über den Bau von Anlagen zur Unterbringung von Kraftfahrzeugen“ notwendig, die scharfe Bestimmungen über Größe und bauliche Einrichtung der Kraftwagenräume, Beleuchtung, Heizung und Lüftung, über Zu= und Abfahrten, Nachbarschaft und Betrieb enthält.
Es kann nur allen, die mit dem Kraftwagenverkehr zu tun haben, insbesondere den Besitzern von Kraftwagen nicht dringend genug geraten werben, sich mit der Polizeiverordnung bekannt zu machen, wenn sie sich vor Schäden bewahren wollen.
Verstöße gegen die Verordnung werden mit Strafen bis zu 150 Mark geahndet, daneben bleibt selbstredend die zivilrechtliche Verantwortung für Schäden, welche durch Uebertretung der Polizeiverordnung verursacht werden, bestehen. Ausgenommen von der Polizeiverondnung sind Räume, in denen Kraftfahrzeuge mit Betriebsstoffbehältern von weniger als 15 Liter Fassungsvermögen einzeln untergebracht sind, aber auch hier werden ausdrücklich feuerbeständige Umfassungswände verlangt.
Es ist demgemäß streng verbuten, Kraftwagen in Scheunen und Schuppen oder gar auf Tennen unterzubringen, wie dies oft auf dem Lande, namentlich in ländlichen Wirtschaften zu beobachten ist. Die feierliche Einholung der alten Militärfahnen Rindens findet, wie uns von zuständiger Stelle mitgeteilt wird, am Sonntag, dem 11. März 1928, statt. Weitere Mitteilungen folgen