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Verein für Rasensport
Der Verein für Rasensport Porta Barkhausen (VfR) bestand vom 14.03.1951 bis 04.11.1993.
Er entstand im Jahr 1951 durch Trennung der Fußballabteilung vom „Vorwärts Barkhausen“ (jetzt TuS Porta Barkhausen)1).
Am 14.03.1951 im Vereinslokal Arnsmeyer von etwa 100 Fußballinterssierten gegründet, 1. Vorsitzender Verther, 2. Vorsitzender Franz Marks, Geschäftsführer August Struhel, Schriftführer Willi Kormeier, Jugendleiter Paul Koppetsch2).
Grund für die Gründung waren Unstimmigkeiten bei der Verteilung der staatlichen Gewinnausschüttungen der Toto Wetterträge an die Vereine.
Vom 03.06.1965 bis 04.11.19933) wurde der VfR als eingetragener Verein geführt.
Vereinsfarben waren Schwarz und Gelb.
SATZUNG
ca. 1978
I Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Name, Sitz, Farben
- Der Verein für Rasensport Porta Barkhausen e.V. (VfR. Porta Barkhausen e.V.) gegründet im Jahre 1951, ist unter Nr. im Vereinsregister eingetragen.
- Sitz des Vereins ist Porta Westfalica, Ortsteil Barkhausen.
- Seine Farben sind gelb-schwarz
§ 2
Zweck und Aufgaben
1. Zweck des Vereins ist es:
a) allen im Verein erfassten Mitgliedern zu ermöglichen, unter zeitgerechten Bedingungen Fußball zu spielen und andere Sportarten zu betreiben, dem Freizeit- und Breitensport nachzugehen.
b) Der Verein fördert die Bestrebungen seiner Mitglieder, sich durch Leibesübungen und Jugendpflege sittlich und körperlich zu ertüchtigen.
c) Der VfR. Porta Barkhausen e.V. ist mit seiner Arbeit, von den Gegebenheiten des Lebens ausgehend, auf die Zukunft auszurichten. Der VfR. Porta Barkhausen e.V. ist parteipolitisch neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und rassischer Toleranz. Der Verein verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung 1977. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden und zwar im Rahmen der vorstehenden Aufgabenstellung.
d) Für die Sportarten, die durch den Verein gefördert werden, führt er den Sportbetreib durch und koordiniert die hierfür erforderlichen Maßnahmen.
e) Der Verein vertritt den Amateurgedanken.
2. Die Aufgaben des VfR. Porta Barkhausen e.V. erstrecken sich auf die Belange der Sportarten Fußball, Tischtennis, Wandern. in der modernen Gesellschaft. Dem Wunsch der Mitglieder, sich im Verein auch in anderen Sportarten zu betätigen wird im Rahmen der Möglichkeiten Rechnung getragen. Insbesondere richtet der Verein sein Augenmerk auf die Bereiche Breiten- und Leistungssport, Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder, Bildung und Erziehung, Freizeit und Erholung, Gesundheit, Soziales, Umwelt und Umweltschutz.
3. Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen.
4. Alle Mittel, die der Verein erwirbt, werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken zugeführt; dies sind:
a) Förderung der Jugendpflege
b) Veranstaltung von Sportwettkämpfen zur Förderung der Leibesübungen
c) Anschaffung und Pflege von Sportgeräten und Kleidung
d) Kosten für die zur Erfüllung der Vereinszwecke notwendigen Tagungsbesuche, Teilnahme an notwendigen Lehrgängen, Sitzungen und Tagungen
e) Kosten der allgemeinen Verwaltung
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
6. Bei Auflösung des Vereins fällt das verbleibende Vermögen an das Deutsche Rote Kreuz, Porta Westfalica, Ortsgruppe Barkhausen.
§ 3
Geschäftsjahr, Spieljahr
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Das Spieljahr wird für die ballspielenden Sparten bestimmt durch die Satzungen und Ordnungen der Fachverbände.
§ 4
Beiträge
1. Die Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt und können auch nur durch diese geändert werden.
2. Jedes Mitglied ist, ausgenommen Ehrenmitglieder, ist beitragspflichtig.
3. Aufrechnung gegenüber Beitragsforderungen des Vereins sind ausgeschlossen.
§ 5
Mitgliedschaft im Verein
1. Der Vereinsvorstand beschließt über die Aufnahme von Bewerbern. Die Vereinsaufnahmen sind der nächstfolgenden Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu bringen.
2. Eine Aufnahme kann nur erfolgen, wenn der Antragsteller die Bestimmungen des Vereins schriftlich als verbindlich anerkennt und sofort erfüllt.
3. Die Aufnahmerichtlinien werden vom Vorstand beschlossen und können jeder Zeit entsprechend der Zweckmäßigkeit und Angemessenheit ergänzt werden.
4. Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu beantragen. Bei Minderjährigen bedarf der Antrag der Zustimmung eines Elternteils. Die Zustimmung eines Elternteils gilt als ausdrücklich auch im Namen des anderen Elternteils als erteilt.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. des Monats nach der Antragstellung. In Ausnahmefällen kann mündlicher Antrag zur Aufnahme auf der Mitgliederversammlung gestellt werden. Der mündliche Aufnahmeantrag ist bei der Mitgliederversammlung zur Abstimmung zu bringen.
§ 6
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein endet durch:
a) Tod
b) freiwilligen Austritt
der per Einschreiben gegenüber dem Vorstand zu erklären ist. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten analog der Aufnahmevoraussetzungen § 5.4 erforderlich.
Abmeldungen sind zum 31. Dezember möglich uns sind bis zum 15. November kundzutun.
c) Streichung
kann durch den Vorstand vorgenommen werden, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen 3 Monate im Verzug ist. Zwischen den beiden Mahnungen muss ein Zeitraum von mindestens drei Wochen liegen Die erste Mahnung ist erst einen Monat nach Fälligkeit der Schuld zulässig; die zweite muss die Androhung der Streichung enthalten.
d) Ausschluss
kann nur die Mitgliederversammlung des Vereins auf Antrag des Vorstandes aussprechen, wenn in der Person des Mitgliedes ein wichtiger Grund vorliegt.
Ausschluss Gründe sind insbesondere:
aa) vorsätzliche Verstöße gegen die Satzungen und Interessen des Vereins bezw. der Fachverbände sowie gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereins- und Verbandsorgane,
bb) unehrenhaftes Verhalten, soweit es mit dem Vereinsleben in unmittelbaren Zusammenhang steht.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Rechte des Mitgliedes gegenüber dem Verein und seinem Vermögen.
§ 7
Mitgliedschaft in den Sportfachverbänden
1. Der Verein ist Mitglied im FLVW, WFV und DFB sowie der Verbände
2. Die Mitgliedschaft im Verein zieht automatisch die Mitgliedschaft in den Fachverbänden nach sich, denen der Verein als Mitglied angehört. Den Satzungen und Ordnungen dieser Verbände unterwerfen sich die Vereinsmitglieder.
§ 8
Rechte und Pflichten
1. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechtes an Mitgliederversammlungen teilzunehmen.
2. Alle Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Geräte des Vereins zu benutzen und an seinen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied kann in allen Abteilungen des Vereins Sport treiben.
3. Für alle Mitglieder sind die Satzungen, Ordnungen und Beschlüsse der Vereins- und Verbandsorgane verbindlich.
4. Bei Benutzung der Sporteinrichtungen und Geräte haben die Mitglieder die hierzu erlassenen Ordnungen zu beachten.
Den Anordnungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.
5. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen, dem Zweck und der Aufgabe des Vereins entgegensteht.
6. Jedes Mitglied hat dafür zu sorgen, daß der fällige Beitrag pünktlich dem Verein zur Verfügung steht.
7. Die Mitglieder haben dafür zu sorgen, daß Anschriftenwechsel dem Vorstand mitgeteilt wird.
§ 9
Haftung
1. Für Schäden, die einem Mitglied durch Benutzung der Vereinseinrichtungen und Geräte entstanden sind, haftet der Verein nur, wenn einem Organ, Mitglied oder sonstigen Personen, für die der Verein nach den Vorschriften des bürgerlichen Bechts einzustehen hat, Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt.
2. Mitglieder haften dem Verein gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 10
Spielgemeinschaften mit anderen Vereinen
1. Zusammenschlüsse zu Spielgemeinschaften mit anderen Vereinen können nach Maßgaben und Durchführungsbestimmungen der Fachverbände erfolgen.
2. Derartige Zusammenschlüsse bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vereinsvorstandes.
II Organe und Ausschüsse
§ 11
Organisation des Vereins
Der Verein handelt durch die nachstehend aufgeführten Organe:
a) Mitgliederversammlung
b) Vereinsvorstand
c) Fachausschüsse der Abteilungen und Sparten
d) Vereinsjugendausschuß
e) Festausschuß
f) Ehrenrat
§ 12
Gesetzliche Vertretung
1. Der Verein wird, gesetzlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den Kassierer.
2. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, so wirkt an seiner Stelle der 2. Vorsitzende hei der gesetzlichen Vertretung mit; ist auch der 2. Vorsitzende verhindert, so tritt an seine Stelle der 3. Vorsitzende.
3. Ist der Kassierer verhindert, so wirkt an seiner Stelle der Geschäftsführer des Vereins mit.
4. Die Verhinderung begründenden Tatsachen brauchen Dritten nicht nachgewiesen werden.
§ 15
Mitgliederversammlung
1. Gesetzgebendes Organ für den Verein ist die Mitgliederversammlung Sie setzt sich zusammen aus volljährigen Mitgliedern des Vereins.
2. Seine Aufgaben richten sich nach den in der Satzung festgelegten Maßgaben.
3. Die Mitgliederversammlung findet alle 2 Jahre an einem vom Vorstand zu bestimmendem Tag statt, der möglichst im I. Quartal gelegen sein soll. Sie wird vom 1. Vorsitzenden unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung muß 4 Wochen vorher schriftlich erfolgen.
§ 14
außerordentliche Mitgliederversammlung
1. In dringenden Fällen kann durch den 1. Vorsitzenden jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
2. Der Vereinsvorsitzende ist verpflichtet, eine außerordentliche Versammlung innerhalb einer Frist von 4 Wochen seit Antragstellung einzuberufen, wenn ein Viertel der Vereinsmitglieder dies unter Angabe von Zweck und Gründen schriftlich beantragt.
§ 15
Änderung der Satzung und Beschlüsse
1. Satzungsänderungen sind nur durch die Mitgliederversammlung möglich; sie müssen mit 3/4 Mehrheit beschlossen werden.
2. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, soweit Satzung und Ordnungen nicht eine qualifizierte Mehrheit verlangen.
§ 16
Der Vereinsvorstand
Der Vereinsvorstand besteht aus:
a) dem ersten Vorsitzenden
b) dem zweiten Vorsitzenden
c) dem dritten Vorsitzenden, der vorrangig einem der nicht Fußball spielenden Sparten angehören soll.
d) dem Vereinskassierer
e) dem 1. Vorsitzenden des Jugendausschusses
f) der Frauenwartin
g) dem Geschäftsführer
§ 17
Der erweiterte Vorstand
Auf Vorschlag des Vereinsvorsitzenden kann sich der Vorstand zu besonderen Beschluss Fassungen erweitern durch:
a) die Sparten- und Abteilungsleiter
b) den Vorsitzenden des Festausschusses
c) den Pressewart
d) den Sozialwart
1. Der Vereinsvorstand leitet den Verein. Er erläßt Ausführungsbestimmungen, überwacht die Tätigkeit der Ausschüsse und Sparten.
2. Der Vorstand hat das Recht, überall einzugreifen, wo es die Interessen des Vereins erfordern. Er kann alle Verwaltungsentscheide der Ausschüsse, mit Ausnahme der Jugendabteilung, außer Kraft setzen.
3. Falls es das Interesse des Vereins erfordert oder Satzungen und Ordnungen gewahrt werden müssen, kann der Vorstand Mitarbeiter des Vereins ihres Amtes entheben. In diesem Fall muß der Vorstand den Vorgang zur Entscheidung dem Vereinsehrenrat übergeben.
4. Der Vereinsvorsitzende hat in allen Ausschüssen, mit Ausnahme des Ehrenrates, Sitz und Stimme.
Er kann sich durch den 2. oder 3. Vorsitzenden vertreten lassen.
5. Wahlen, soweit sie nicht auf der Mitgliederversammlung erfolgen, bedürfen der Bestätigung durch den Vorstand.
6. Sportfachliche Angelegenheiten werden eigenständig in den Sparten und Abteilungen bearbeitet, soweit sie nicht der Zuständigkeit des Vereinsvorstandes unterliegen.
§ 18
Vereinskassierer
1. Der Vereinskassierer ist der verantwortliche Leiter des Vereinskassenwesens.
2. Er übernimmt die gesetzliche Vertretung des Vereins gem. § 12.1.
3. Der Vereinskassierer ist in der Ausübung seines Amtes an die Bestimmungen der Satzung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes gebunden.
4. Die Kassengeschäfte (Überweisungs- und Zahlungsverkehr) werden durch ihn abgewickelt. Er hat jede Einnahme und Ausgabe auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
5. Eine Mitgliederkartei ist durch den Vereinskassierer zu führen und permanent auf dem Laufenden zu halten.
6. Für die Überwachung der pünktlichen Beitragszahlungen ist er verantwortlich.
7. Nach Ablauf eines Geschäftsjahres hat der Vereinskassierer spätestens bis zum 15.1. des folgenden Jahres die Jahresrechnung mit Prüfbericht sowie eine Übersicht über die Vermögensverhältnisse des Vereins dem Vorstand vorzulegen.
Im jeweiligen Jahr der ordentlichen Mitgliederversammlung legt der Vereinskassierer der Mitgliederversammlung für die abgelaufenen Geschäftsjahr dies Jahresrechnungen vor, in der die Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen sind.
§ 19
Vorsitzende des Jugendausschusses
1. Der Vorsitzende des Vereinsjugendausschusses wird auf der Jugendmitgliederversammlung gewählt. Seine Wahl bedarf der Bestätigung der Mitgliederversammlung des Vereins.
2. Der Vorsitzende des Jugendausschusses ist dem Verein gegenüber verantwortlich, daß die eigenständige Jugendabteilung nach Maßgabe/ der Bestimmungen der Jugendordnung des Landessport- Bundes LSBNW und den Jugendordnungen der westdeutschen Sport-fachverbände geleitet und verwaltet wird.
§ 18
Frauen und Mädchenwartin
1. Der Frauen- und Mädelwartin obliegt es, im VfR. Porta Barkhausen e.V. Voraussetzungen zu schaffen, daß Frauen und Mädchen gem. § 2 der Vereinssatzung Sport treiben können.
2. Sie vertritt die Interessen der Frauen und Mädchen im Vorstand.
§ 19
Geschäftsführer
1. Der Geschäftsführer ist für die Abwicklung der anfallenden administrativen Arbeiten verantwortlich; führt bei den Vorstandssitzungen das Protokoll.
2. Der Geschäftsführer übernimmt die gesetzliche Vertretung des Vereins gem. § 12.3.
3. Er Vertritt den Vorstand auf den Tagungen der Fachverbände.
§ 20
Abteilungs- und Spartenleiter
1. Die Abteilungs- und Spartenleiter sind die Fachbereichsleiter des Vereins und die Ausschussvorsitzenden der Fachausschüsse.
2. Ihre Wahl erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Dem Vorschlagsrecht der Abteilungen und Sparten ist Rechnung zu tragen.
3. Die Abteilungs- und Spartenleiter sind für die Durchführung der von den Fachverbänden festgelegten Spielpläne verantwortlich, stellen die Vereinsmannschaften auf; darüber sind sie dafür verantwortlich, daß die wettbewerbsfreie Zeit mit einem angemessenen Gesellschaftsspielprogramm ausgefüllt wird.
4. Ihnen obliegt des Weiteren die Verantwortung für die Voraussetzung zu regelmäßigem und fachgerechtem Übungsbetrieb.
5. Zur Arbeitserleichterung können sie durch ihre Abteilung Ausschüsse wählen lassen, in denen sie als Vorsitzende fungieren.
§ 21
Vorsitzender des Festausschusses
1. Der Vorsitzende des Festausschusses ist für die Vorbereitung und Durchführung von Vereinsfesten und geselligen Veranstaltungen verantwortlich.
2. Er arbeitet für jedes Geschäftsjahr einen Veranstaltungsplan aus, dem ein Finanzierungsplan beizugeben ist.
Veranstaltungs- und Finanzierungsplan sind durch den Vorstand genehmigen zu lassen.
§ 22
Pressewart
Der Pressewart ist für den Kontakt zwischen Verein und den Medien zuständig. Des Weiteren ist es seine Aufgabe, die Öffentlichkeit mit dem Vereinsleben vertraut zu machen, über Veranstaltungen aller Sparten des Vereins zu berichten.
§ 23
Sozialwart
Für die Sozialprobleme der Mitglieder, die sich aus sportlicher Betätigung ergeben haben, ist der Sozialwart zuständig.
Bei Sportverletzungen vollzieht er die Unfallmeldungen; führt den Schriftverkehr durch, der sich aus Sportunfällen ergibt. Sollten sich bei den Vereinsmitgliedern Ansprüche an die Sportversicherung ergeben, ist für die Bearbeitung dieser Vorgänge der Sozialwart zuständig.
§ 24
Ehrenrat
1. Der Ehrenrat besteht aus dem Vorsitzenden und 4 Beisitzern. Dem Ehrenrat dürfen nur Mitglieder angehören, die das 35. Lebensjahr vollendet haben und sollen möglichst erfahrene Vereinsmitglieder sein. Mitglieder des Ehrenrates dürfen nicht dem Vorstand angehören.
2. Der Ehrenrat ist zuständig für die Schlichtung aller Streitigkeiten der Mitglieder innerhalb des Vereins sowie der Organe des Vereins unter sich.
3. Die Anrufung des Ehrenrates hat schriftlich zu erfolgen. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefaßt.
4. Die Entscheidung des Ehrenrates ist endgültig.
5. Beschlüsse des Ehrenrates sind den Beteiligten schriftlich mitzuteilen.
§ 25
Kassenprüfer
1. Zum Zwecke der Prüfung der Vereinskasse werden 2 Kassenprüfer und 2 Stellvertreter gewählt.
Auf jeder ordentlichen Mitgliederversammlung scheidet ein Kassenprüfer aus, und zwar grundsätzlich derjenige, der am längsten im Amt ist.
Die Kassenprüfer sollen möglichst Kenntnisse im Finanz- und Wirtschaftswesen haben; sie müssen volljährig sein und dürfen nicht dem Vorstand angehören.
2. Aufgabe der Kassenprüfer ist die Überwachung des Finanzwesens des Vereins. Die Kassenprüfer üben ihre Tätigkeit nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen aus.
3. Die Kassenprüfer haben die Kassenbücher, das Bargeld, Belege, Bankkonten sowie andere Vermögenswerte mindestens zweimal im Geschäftsjahr auf ihre formelle und sachliche Richtigkeit zu prüfen.
Über jede Prüfung ist ein Protokoll und ein schriftlicher Vermerk mit der Unterschrift beider Kassenprüfer im Kassenbuch zu fertigen.
4. Bei vorgefundenen Mängeln müsse die Kassenprüfer dem Vorstand unverzüglich Meldung erstatten.
§ 26
Vereinsausschüsse
1. Zur Erledigung sportlicher und gesellschaftlicher Aufgaben können die Abteilungen Ausschüsse bilden. Sie sind für die fachlichen Angelegenheiten zuständig, soweit diese nicht der Zuständigkeit des Vorstandes unterliegen.
2. Die Ausschüsse bestehen aus dem Vorsitzenden und bis zu 3 Beisitzern.
3. Die Wahlen der Ausschussvorsitzenden und der Ausschussmitglieder erfolgen auf der Mitgliederversammlung.
4. Die Wahl des Vereinsjugendausschusses wird durch die Jugendmitgliederversammlung vorgenommen, Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.
III Allgemeine Bestimmungen für Mitarbeiter des Vereins
§ 27
Dauer, Umfang
1. Alle Mitarbeiter im Verein werden auf 2 Jahre gewählt.
Die Amtsdauer endet mit der Abstimmung über die Entlastung.
2. Gleichzeitige Tätigkeit in mehr als 2 Funktionen innerhalb des Vorstandes ist nicht zulässig.
3. Scheidet ein Mitglied des Vereinsvorstandes oder Ausschusses während der Wahlperiode aus, so kann durch kommissarische Bestellung eine Ergänzung erfolgen. Die Ergänzung der Ausschüsse bedarf der Genehmigung des Vereinsvorstandes, die des Vorstandes der Genehmigung der Mitgliederversammlung.
IV TAGUNGEN
§ 28
Ordnung der Mitgliederversammlung
1. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat folgende Punkte zu umfassen:
a) Feststellung der Stimmberechtigten
b) Entgegennahme der Berichte aa) des Vereinsvorstandes bb) der Vereinsabteilungen und Ausschüsse
c) Bericht der Kassenprüfer
d) Entlastung des Vorstands und der Ausschüsse
e) Neuwahlen
aa) des 1. Vorsitzenden
bb) des 22 Vorsitzenden
cc) des 3. Vorsitzenden
dd) des Vereinskassierers
ee) der Frauen und Mädchenwartin
ff) des Geschäftsführers
gg) der Spartenleiter/Abteilungsleiter mit den Ausschüssen
hh) des Sozialwartes
ii) des Pressewartes
f) Bestätigung des Vereinsjugendausschusses
NIKOLAUSTAG des VfR 06.12.1984
Zu Anfang wollte ich euch die Geschichte von Knecht Ruprecht vorlesen in leicht abgeänderter Form:
R u p r e c h t
Von drauß vom Walde komm ich her; Ich muß euch sagen, es weihnachtet sehr! Allüberall auf den Tannenspitzen Sah ich goldene Lichtlein sitzen; Und droben aus dem Himmelstor Sah mit großen Augen der Trainer hervor, Und wie ich so strolcht' durch den finsteren Tann, Da rief's mich mit dunkler Stimme an: „Knecht Ruprecht“, rief er, „alter Gesell, Hebe die Beine und spute dich schnell! Die Kerzen fangen zu brennen an, Das Fußballtor ist aufgetan, Alt' und Junge sollen nun Von dem Spiel auf dem Platze ruhn;
Und morgen flieg' ich hinab zur Erden, Denn es soll wieder trainieret werden!“ Ich sprach: „O, Trainer mach keinen Mist, Meine Reise fast zu Ende ist; Ich soll nur noch in diese Stadt, Wo's eitel gute Kicker hat. - „Hast denn das Säcklein auch bei dir?“ Ich sprach: „Das Säcklein, das ist hier; Denn Fußball und Bier, ist des Kickers Elixier. „Hast denn die Rute auch bei dir?“ Ich sprach: „Die Rute, die ist hier; Doch für die Kicker nur, die schlechten, Die trifft sie auf den Teil, den rechten.“ Trainer sprach: „So ist es recht;
So geh mit Gott, mein treuer Knecht!“ Von drauß vom Walde komm' ich her; Ich muß euch sagen, es weihnachtet sehr!
Torschützen:
1. Kolte/Jebsen - 19 Tore
2. Bohn - 13 Tore
3. Kowalke - 8 Tore
4. Völker, Besser - 7 Tore
5. Laskiwitz, Langer - 2 Tore
6. Pape, Dath, Möller - 1 Tor
Eigentore - 1 Tor
Gesamt: 81 Tore
Elfmeter:
Bohn 7 verwandelt - 1 verschossen
Besser 1
Völker 1
Dath 1
Direktecke:
Laskiwitz 1 verwandelt
VfR - Vereinslied
Wir sind die „Elf“ vom Weserstrand, aus einem Holz geschnitzt, wir spielen Fußball sehr galant, das ist ja unser Witz.
Das Leder rollt von Mann zu Mann, im Strafraum ist dann Schluß, getäuscht, platziert und hart wie Stahl erfolgt der Siegesschuß.
Bei uns im VfR wird fair gespielt und nur durch Spiel und Witz ein Tor erzielt, die alte Tradition, die bleibt bestehen, der VfR wird niemals untergehen.
Berichte von den Spielen:
12.08.1984
VfR Barkhausen - SV Bölhorst/Häverstädt 7 : 1
Bohn, Besser und Jebsen (je 2) sowie Kolte trafen für die Tusche-Schützlinge beim 7 : 1 Erfolg über SVBH, über die ein regelrechtes Unwetter einbrach. Ruhr markierte den Ehrentreffer.
19.03.1984
BW Holtrup II - VfR Barkhausen 1 : 1
Einen Sieg hatte der VfR eingeplant, doch am Ende war er froh, wenigstens einen Punkt erreicht zu haben. Der Aschenplatz machte den Gästen doch zu schaffen. Holtrup führte 1:0 und erst ein Eigentor der Hausherren sorgt nach dem Wechsel für den Barkhauser Ausgleich.
26.08.1984
VfR Barkhausen - SV Hausberge II 2 : 1
Mehr Mühe als erwartet hatte der VfR mit seinem Gast, der durch Vogt in Führung ging. Laskiwitz verwandelte eine Ecke direkt und Völker ließ das 2:1 folgen. Hausberge verlor Busekrus durch Platzverweiß! Gelbe Karten wegen Meckerns für Laskiwitz, Kowalke und Jebsen.
02.09.1984
TuS Volmerdingsen - VfR Barkhausen 2 : 4
Hervorragend eingestellt präsentierte sich der VfR und gewann hochverdient. Die Barkhauser waren zweikampfstärker und ließen den TuS nie ins Spiel kommen. Jebsen, Langer, Kolte und Kowalke schossen den VfR zum Sieg, Leimbach und Kellert die Tore für den TuS. Gelbe Karte für Völker wegen Foulspiel.
09.09.1984
TuS Oeynhausen - VfR Barkhausen 1 : 0
Im Verfolgerduell unterlag der VfR Barkhausen beim TuS Oeynhausen unglücklich mit 1 : 0. Bohn hatte vor der Pause eine Flanke unglücklich ins eigene Netz abgefälscht. Der VfR drängte nach der Halbzeit zwar verstärkt auf den Ausgleich, schaffte diesen aber nicht mehr, zudem kurz vor Spielende ein Treffer von Jebsen nicht anerkannt wurde.
23.09.1984
TuS Lohe II - VfR Barkhausen 1 : 3
Der VfR war jederzeit überlegen und kam nach Toren von Jebsen (2) und Besser bei einem Gegentreffer von Flachmeier zum Erfolg. Gelbe Karte für Langer wegen Foulspiel.
30.09.1984
VfR Barkhausen- TuS Holzhausen 0 : 3
Recht nervös und reichlich verkrampft spielten zunächst beide Mannschaften. Doch dann kam der Gast immer besser ins Spiel und führte nach einer Stunde durch Hachmeister 1:0. Der VfR kam auf, doch Nattermann gelang das 2:0, damit war das Spiel gelaufen. Nattermann setzte mit dem 3:0 auch den Schlußpunkt. Der Sieg für Holzhausen geht in Ordnung. Die Mannschaft war einfach besser.
07.10.1984
FC Oeynhausen III - VfR Barkhausen 4 : 4
Mit 3:1 und 4:2 führte der VfR und mußte dann in der 88.Minute noch das 4:4 hinnehmen. Eine Stunde lang waren die Gäste dominierend und führten verdient. Am Ende waren sie dann stehend k.o. und mußten mit einem Punkt zufrieden sein. Für den VfR waren erfolgreich Jebsen, Besser, Völker und Kowalke.
14.10.1934
VfR Barkhausen - RW Rehme 5 : 0
Dieser Sieg fiel zu hoch aus, denn die „Rot-Weißen“ hielten lange gut mit. Erst nach dem 0:3 resignierten sie und kassierten noch zwei Tore. Jebsen (2), Bohn, Völker und Pape waren für den VfR erfolgreich.
21.10.1984
FSC Eisbergen - VfR Barkhausen 3 : 0
Für eine Überraschung sorgte die Eisberger Reserve, die den Tabellendritten VfR Barkhausen glatt mit 3:0 (2:0) bezwang. Die Treffer für den FSC schossen Hohmeier, Meier und nach der Pause Simanowski. Gelbe Karten für Deistler und Kowalke wegen Foulspiel.
04.11.1984
SC Lerbeck - VfR Barkhausen 0 : 2
Der VfR hatte einfach die besseren Chancen und hätte höher gewinnen können. Die „Blau-Weißen“ kämpften zwar gut, mehr war aber nicht drin. Die Tore erzielten Jebsen und Kolte.
11.11.1984
VfR Barkhausen - TuS Dehme 5 : 1
Überraschend deutlich mit 5:1 schlug VfR Barkhausen den bisherigen Tabellendritten aus Dehme. Beim VfR waren Kolte (2), Bohn (2) und Kowalke erfolgreich. Auf Dehmer Seite traf Hagemeier. Gelbe Karte für Müller wegen Foulspiel.
18.11.1984
SVEW II - VfR Barkhausen 1 : 0
Der Gast gab in diesem Spiel den Ton an, versäumte es aber, aus seinen vielen Torchancen Kapital zu schlagen. Da hatte die SVEW- Reserve mehr Glück. Bei einer der wenigen Chancen traf Spielertrainer Kophas mit einem Freistoß zum entscheidenden 1:0. 10-Minuten für Laskiwitz wegen Foulspiel.
02.12.1984
Bölhorst/Häverstädt - VfR Barkhausen 1 : 2
Die Platzherren führten durch Godwin schnell 1:0, doch damit hatten sie ihr Pulver schon verschossen. Der VfR wurde immer besser und Kolte traf zweimal zum verdienten Sieg. 10-Minuten für Kolte wegen Meckerns.
09.12.1984
VfR Barkhausen - BW Holtrup II 1 : 3
Aufgrund der kämpferisch besseren Einstellung gewann Holtrup II beim VfR verdient mit 3:1 nach Toren von Brüninghaus (2) und Bruse. Bohn sorgte mit einem Elfmeter zwischenzeitlich für den Ausgleich.
16.12.1984
SV Hausberge II - VfR Barkhausen 1 : 7
Eine Halbzeit lang konnten die Hausberger das Spiel offen gestalten. Da stand es nach Toren von Jebsen und Kolte bei einem Gegentor von Vogt 1:2. Dann gelang Kolte nach dem Wechsel ein Hattrick, und es hieß 1:5. Dann folgten noch zwei Elfmeter durch Völker und Dath zum 1:7.
30.12.1984
VfR Barkhausen - SV Haddenhausen II 2 : 0
Der VfR meldete einen ungefährdeten 2:0 Erfolg über Haddenhausen. Völker (7.) und Bohn (35.) sorgten schon im ersten Spielabschnitt für die Entscheidung. In den abschließenden 55 Minuten agierten die Gäste aus Haddenhausen einfach zu harmlos, um die Barkhauser noch in Gefahr zu bringen. Eine gute Note verdiente Schiedsrichter Spielmann. Gelbe Karte für Kowalke wegen Foulspiel.
10.05.1985
VfR Barkhausen - FC Oeynhausen III 4 : 0
Nie in Gefahr kam dieser klare Sieg des VfR. Langer, Kowalke, Kolte und Völker erzielten die Tore. Pech für den VfR, daß sich Pape an der Augenbraue schwer verletzte.
24.05.1985
VfR Barkhausen - Eisbergen II 5 : 1
Eisbergen II führte durch ein Tor von Fuhrmann zwar mit 1:0, mußte sich aber am Ende doch noch deutlich mit 5:1 geschlagen geben. Die Torausbeute der Barkser teilten sich Kolte (2) und Jebsen (5). Gelbe Karte für Langer wegen Foulspiel.
06.04.1985
VfR Barkhausen - TuS Bad Oeynhausen 1 : 1
Gerechtes Unentschieden im Spitzenspiel. Zwar waren die VfRler feldüberlegen, aber im Abschluß zu harmlos. TuS Oeynhausen spielte taktisch klug aus der Defensive und verließ sich im Angriff fast ausschließlich auf Jürgen Klenner, der nach etlichen Konter-Möglichkeiten nach 76 Minuten per Kopfball nach einer Ecke die Gäste-Führung markieren konnte. In die Siegesfreude der Badestädter fiel dann zwei Minuten später bereits das 1:1 durch Rainer Bohn, ebenfalls mit Kopfball. Gelbe Karte für Müller wegen Foulspiel.
21.04.1985
VfR Barkhausen - SC Lerbeck 2 : 1
Die Meinung von Trainer Tusche zum Spiel seines VfR: „Das war das unmöglichste Spiel seit Jahren“. Die Lerbecker kämpften aufopferungsvoll, ihre spielerischen Mittel reichten jedoch nicht aus. Bohn verwandelte einen Strafstoß zur 1:0 Halbzeitführung, Barkhausen glich nach dem Wechsel aus und in der allerletzten Minute erzielte Kolte das 2:1. Der Lerbecker Lübbing sah die rote Karte. Gelbe Karten für Jebsen und Müller wegen Foulspiel.
25.04.1985
VfR Barkhausen - TuS Lohe II 6 : 1
An dem Sieg des VfR gab es nichts zu rütteln. Lohe hatte nicht den Hauch einer Chance. Die Tore für den VfR erzielten Möller, Besser, Kowalke (2), Jebsen und Kolte.
28.04.1985
TuS Dehme - VfR Barkhausen 0 : 7
Einen Kantersieg gab es für den VfR mit 7:0 (2:0) bei TuS Dehme. Nach zwei von Bohn sicher verwandelten Foulelfmetern schlossen sich Kolte und Kowalke als Torschützen an und dann nachte Jebsen sogar noch einen echten „Hattrick“. Mit den „Barksern“ wird man also oben weiter rechnen müssen.
01.05.1985
Haddenhausen II - VfR Barkhausen 0 : 1
Sehr viel Mühe hatten die „Barkser“ mit ihrem Gegner. Man machte sich selbst das Leben schwer. Zu umständlich wurde in Mittelfeld und Angriff agiert. So resultierte das Tor des Tages denn auch aus einem Elfmeter, den Bohn sicher zum 1:0 verwandelte. Außerdem traf der VfR 5 x Latte oder Pfosten. Ein Tor von Kolte wurde vom Schiedsrichter nicht anerkannt.
05.05.1985
TuS Holzhausen - VfR Barkhausen 2 : 2
Der VfR spielte in Holzhausen einen sehr aggressiven Fußball, gegen den die Platzherren lange kein Gegenmittel fanden. Erst nach dem 0:1 durch Kolte besannen sich die Holzhäuser auf ihre Qualitäten und kamen innerhalb weniger Minuten durch Hachmeister und Müller zum 2:1. In der 86. Minute gelang dann Völker für den VfR der verdiente Ausgleich. Gelbe Karte für Langer wegen Foulspiel und für Laskiwitz wegen Meckerns.
08.05.1985
VfR Barkhausen - TuS Volmerdingsen 1 : 2
Die Volmser setzten sich vor 200 Zuschauern letztlich doch verdient mit 2:1 (1:1) beim VfR Barkhausen durch, der dadurch aus dem Meister-schaftskampf endgültig ausschied. Das 0:1 von Buchholz hatte Völker zwar ausgleichen können, doch brachte zum 1:2 in der 53. Minute Uwe Schäfer die Gäste erneut in Front, wobei es bis zum Abpfiff blieb. Gelbe Karte für Laskiwitz wegen Meckerns.
12.05.1985
RW Rehme - VfR Barkhausen 3 : 5
Barkhausen führte bereits nach 30 Minuten nach Toren von Kolte, 2 x Jebsen, Kowalke und Laskiwitz mit 5:0, ehe die Rot-Weißen in der zweiten Hälfte durch Tore von Guadagno (2) und Kemper das Ergebnis etwas erträglicher gestalten konnten. Gelbe Karte für Laskiwitz wegen Meckerns und für Langer wegen Foulspiel.
19.05.1985
VfR Barkhausen - SVEW II 2 : 0
Das Spiel fiel aus, da SVEW nur mit 7 Spielern anwesend waren.
Die Wertung lautet 2:0 Punkte und 2:0 Tore für VfR Barkhausen.
Abschlußtabelle
Kreisliga B, Süd:
FC Oeynhausen III — FSC Eisbergen 1:2
TuS Lohe II — BW Lerbeck kpfl. 2:0
SV Haddenhausen II — TuS Dehme 1:4
VfR Barkhausen — SV Eidingh./Werste II kpfl. 2:0
TuS Volmerdingsen — SV Bölh ./Häverstädt 4:0
TuS Oeynhausen — RW Rehme 2.0
SV Hausberge II —BW Holtrup II 0:1
1 TuS Oeynhausen
2 TuS Volmerdingsen
3 TuS Holzhausen/Porta
4 VfR Barkhausen
5 SV Eidingh./Werste II
6 RW Rehme
7 BW Holtrup II
8 SV Bölh./Häverstädt
8 FSC Eisbergen II
10 TuS Dehme
11 FC Oeynhausen III
12 SV Hausberge II
13 SV Haddenhausen II
14 TuS Lohe II
15 BW Lerbeck
16 VfL Minden II
Einsätze Saison 1984/85
Gesamt-Spiele = 28
Platz | Nachname | Tor(e) |
---|---|---|
1. | Bohn | 28 |
Müller | 28 | |
Kowalke | 28 | |
Besser | 28 | |
Völker | 28 | |
2. | Jebsen | 27 |
3. | Laskiwitz | 25 |
Kolte | 25 | |
4. | Langer | 23 |
5. | Tüttmann | 22 |
6. | Pape | 16 |
7. | Sander | 14 |
8. | Dath | 13 |
9. | Deistler | 12 |
10. | van der Meyden | 10 |
11 . | Tritschoks | 6 |
12. | Möller | 5 |
13. | Heuke | 1 |
Gelbe Karten und Zeitstrafen: insgesamt 18 x
1O-Minuten-Strafe:
Laskiwitz wegen Foulspiel Kolte wegen Meckerns
Gelbe Karten wegen Foulspiel:
Völker 1 x
Langer 4 x
Jebsen 1 x
Deistler 1 x
Kowalke 2 x
Müller 3 x
Gelbe Karten wegen Meckerns:
Laskiwitz 4 x
Jebsen 1 x
Kowalke 1 x
Platzierungen
Fussball | Saison | Rang | Spiele | S | U | N | ET :GT | Punkte |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Kreisliga B Süd | ||||||||
VfR Barkhausen | 1986/87 | 1 | 30 | 24 | 5 | 1 | 110 : 22 | 53 : 7 |
VfR Barkhausen II | 1987/88 | 13 | 30 | 8 | 5 | 17 | 53 : 25 | 21 : 39 |
VfR Barkhausen II | 1988/89 | 16 | 30 | 5 | 9 | 18 | 28 : 75 | 14 : 46 |
VfR Barkhausen | 1989/90 | 5 | 30 | 18 | 6 | 6 | 59 : 32 | 42 : 18 |
Kreisliga C3 | ||||||||
VfR Barkhausen II | 1986/87 | 1 | 26 | 20 | 2 | 4 | 98 : 35 | 42 : 10 |
Tischtennis | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Herren, 3. Kreisklasse, St. 3 | ||||||||
VfR Barkhausen III | 1986/87 | 3 | 22 | 16 | 2 | 4 | 180 : 85 | 34 : 10 |
VfR Barkhausen V | 1986/87 | 12 | 22 | 2 | 0 | 20 | 57 : 188 | 4 : 40 |
Damen, Bezirksklasse | ||||||||
VfR Barkhausen | 1986/87 | 3 | 22 | 14 | 2 | 6 | 147 : 98 | 30 :14 |
Jungen, Kreisklasse, St. 1 | ||||||||
VfR Barkhausen III | 1986/87 | 5 | 20 | 10 | 2 | 8 | 99 : 98 | 22 : 18 |
VfR Barkhausen II | 1986/87 | 7 | 20 | 4 | 8 | 8 | 88 : 113 | 16 : 24 |
Anzahl der Siege S
Anzahl der Unentschieden U
Anzahl der Niederlagen N
Erzielte Tore ET
Gegentore GT
Meisterschaften
Kreismeisterschaften 1987 Tischtennis
Jungen, Boot - Kreismeister
Doppel, Boot und Busch - Platz 2
Stadtmeisterschaft 1987
Doppel, Wolfgang Kirsch und Frank Rose - Stadtmeister
Herren D, Oliver Busch - Platz 3
Damen A-Rangliste 1987
Gerhild Ney, 4:4 - Platz 5
Brunhilde Hoffmann, 0:8/4:16 - Platz 9
Damen-Kreisrangliste 1989
Sabine Mischke, 4:5, 8:12 - Platz 6
Gerhild Ney, 3:6, 7:14 - Platz 8