Verein für Rasensport


Der Verein für Rasensport Porta Barkhausen (VfR) bestand vom 14.03.1951 bis 04.11.1993.


Er entstand im Jahr 1951 durch Trennung der Fußballabteilung vom „Vorwärts Barkhausen“ (jetzt TuS Porta Barkhausen)1).
Am 14.03.1951 im Vereinslokal Arnsmeyer von etwa 100 Fußballinterssierten gegründet, 1. Vorsitzender Verther, 2. Vorsitzender Franz Marks, Geschäftsführer August Struhel, Schriftführer Willi Kormeier, Jugendleiter Paul Koppetsch2).
Grund für die Gründung waren Unstimmigkeiten bei der Verteilung der staatlichen Gewinnausschüttungen der Toto Wetterträge an die Vereine.
Vom 03.06.1965 bis 04.11.19933) wurde der VfR als eingetragener Verein geführt. Vereinsfarben waren Schwarz und Gelb.


SATZUNG

ca. 1978

I Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Name, Sitz, Farben
  1. Der Verein für Rasensport Porta Barkhausen e.V. (VfR. Porta Barkhausen e.V.) gegründet im Jahre 1951, ist unter Nr. im Vereinsregister eingetragen.
  2. Sitz des Vereins ist Porta Westfalica, Ortsteil Barkhausen.
  3. Seine Farben sind gelb-schwarz

§ 2

Zweck und Aufgaben

1. Zweck des Vereins ist es:

a) allen im Verein erfassten Mitgliedern zu ermöglichen, unter zeitgerechten Bedingungen Fußball zu spielen und andere Sportarten zu betreiben, dem Freizeit- und Breitensport nachzugehen.
b) Der Verein fördert die Bestrebungen seiner Mitglieder, sich durch Leibesübungen und Jugendpflege sittlich und körperlich zu ertüchtigen.
c) Der VfR. Porta Barkhausen e.V. ist mit seiner Arbeit, von den Gegebenheiten des Lebens ausgehend, auf die Zukunft auszurichten. Der VfR. Porta Barkhausen e.V. ist parteipolitisch neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und rassischer Toleranz. Der Verein verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung 1977. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden und zwar im Rahmen der vorstehenden Aufgabenstellung.
d) Für die Sportarten, die durch den Verein gefördert werden, führt er den Sportbetreib durch und koordiniert die hierfür erforderlichen Maßnahmen.
e) Der Verein vertritt den Amateurgedanken.

2. Die Aufgaben des VfR. Porta Barkhausen e.V. erstrecken sich auf die Belange der Sportarten Fußball, Tischtennis, Wandern. in der modernen Gesellschaft. Dem Wunsch der Mitglieder, sich im Verein auch in anderen Sportarten zu betätigen wird im Rahmen der Möglichkeiten Rechnung getragen. Insbesondere richtet der Verein sein Augenmerk auf die Bereiche Breiten- und Leistungssport, Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder, Bildung und Erziehung, Freizeit und Erholung, Gesundheit, Soziales, Umwelt und Umweltschutz.

3. Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen.

4. Alle Mittel, die der Verein erwirbt, werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken zugeführt; dies sind:

a) Förderung der Jugendpflege
b) Veranstaltung von Sportwettkämpfen zur Förderung der Leibesübungen
c) Anschaffung und Pflege von Sportgeräten und Kleidung
d) Kosten für die zur Erfüllung der Vereinszwecke notwendigen Tagungsbesuche, Teilnahme an notwendigen Lehrgängen, Sitzungen und Tagungen
e) Kosten der allgemeinen Verwaltung

5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

6. Bei Auflösung des Vereins fällt das verbleibende Vermögen an das Deutsche Rote Kreuz, Porta Westfalica, Ortsgruppe Barkhausen.

§ 3

Geschäftsjahr, Spieljahr

1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Das Spieljahr wird für die ballspielenden Sparten bestimmt durch die Satzungen und Ordnungen der Fachverbände.

§ 4

Beiträge

1. Die Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt und können auch nur durch diese geändert werden.
2. Jedes Mitglied ist, ausgenommen Ehrenmitglieder, ist beitragspflichtig.
3. Aufrechnung gegenüber Beitragsforderungen des Vereins sind ausgeschlossen.

§ 5

Mitgliedschaft im Verein

1. Der Vereinsvorstand beschließt über die Aufnahme von Bewerbern. Die Vereinsaufnahmen sind der nächstfolgenden Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu bringen.
2. Eine Aufnahme kann nur erfolgen, wenn der Antragsteller die Bestimmungen des Vereins schriftlich als verbindlich anerkennt und sofort erfüllt.
3. Die Aufnahmerichtlinien werden vom Vorstand beschlossen und können jeder Zeit entsprechend der Zweckmäßigkeit und Angemessenheit ergänzt werden.
4. Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu beantragen. Bei Minderjährigen bedarf der Antrag der Zustimmung eines Elternteils. Die Zustimmung eines Elternteils gilt als ausdrücklich auch im Namen des anderen Elternteils als erteilt.

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. des Monats nach der Antragstellung. In Ausnahmefällen kann mündlicher Antrag zur Aufnahme auf der Mitgliederversammlung gestellt werden. Der mündliche Aufnahmeantrag ist bei der Mitgliederversammlung zur Abstimmung zu bringen.

§ 6

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Verein endet durch:

a) Tod
b) freiwilligen Austritt

der per Einschreiben gegenüber dem Vorstand zu erklären ist. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten analog der Aufnahmevoraussetzungen § 5.4 erforderlich.
Abmeldungen sind zum 31. Dezember möglich uns sind bis zum 15. November kundzutun.

c) Streichung

kann durch den Vorstand vorgenommen werden, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen 3 Monate im Verzug ist. Zwischen den beiden Mahnungen muss ein Zeitraum von mindestens drei Wochen liegen Die erste Mahnung ist erst einen Monat nach Fälligkeit der Schuld zulässig; die zweite muss die Androhung der Streichung enthalten.

d) Ausschluss

kann nur die Mitgliederversammlung des Vereins auf Antrag des Vorstandes aussprechen, wenn in der Person des Mitgliedes ein wichtiger Grund vorliegt.
Ausschluss Gründe sind insbesondere:

aa) vorsätzliche Verstöße gegen die Satzungen und Interessen des Vereins bezw. der Fachverbände sowie gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereins- und Verbandsorgane,
bb) unehrenhaftes Verhalten, soweit es mit dem Vereinsleben in unmittelbaren Zusammenhang steht.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Rechte des Mitgliedes gegenüber dem Verein und seinem Vermögen.

§ 7

Mitgliedschaft in den Sportfachverbänden

1. Der Verein ist Mitglied im FLVW, WFV und DFB sowie der Verbände
2. Die Mitgliedschaft im Verein zieht automatisch die Mitgliedschaft in den Fachverbänden nach sich, denen der Verein als Mitglied angehört. Den Satzungen und Ordnungen dieser Verbände unterwerfen sich die Vereinsmitglieder.

§ 8

Rechte und Pflichten

1. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechtes an Mitgliederversammlungen teilzunehmen.

2. Alle Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Geräte des Vereins zu benutzen und an seinen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied kann in allen Abteilungen des Vereins Sport treiben.

3. Für alle Mitglieder sind die Satzungen, Ordnungen und Beschlüsse der Vereins- und Verbandsorgane verbindlich.

4. Bei Benutzung der Sporteinrichtungen und Geräte haben die Mitglieder die hierzu erlassenen Ordnungen zu beachten. Den Anordnungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.

5. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen, dem Zweck und der Aufgabe des Vereins entgegensteht.

6. Jedes Mitglied hat dafür zu sorgen, daß der fällige Beitrag pünktlich dem Verein zur Verfügung steht.

7. Die Mitglieder haben dafür zu sorgen, daß Anschriftenwechsel dem Vorstand mitgeteilt wird.

§ 9

Haftung

1. Für Schäden, die einem Mitglied durch Benutzung der Vereinseinrichtungen und Geräte entstanden sind, haftet der Verein nur, wenn einem Organ, Mitglied oder sonstigen Personen, für die der Verein nach den Vorschriften des bürgerlichen Bechts einzustehen hat, Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt.

2. Mitglieder haften dem Verein gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 10

Spielgemeinschaften mit anderen Vereinen

1. Zusammenschlüsse zu Spielgemeinschaften mit anderen Vereinen können nach Maßgaben und Durchführungsbestimmungen der Fachverbände erfolgen.

2. Derartige Zusammenschlüsse bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vereinsvorstandes.

II Organe und Ausschüsse

§ 11

Organisation des Vereins

Der Verein handelt durch die nachstehend aufgeführten Organe:

a) Mitgliederversammlung
b) Vereinsvorstand
c) Fachausschüsse der Abteilungen und Sparten
d) Vereinsjugendausschuß
e) Festausschuß
f) Ehrenrat

§ 12

Gesetzliche Vertretung

1. Der Verein wird, gesetzlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den Kassierer.

2. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, so wirkt an seiner Stelle der 2. Vorsitzende hei der gesetzlichen Vertretung mit; ist auch der 2. Vorsitzende verhindert, so tritt an seine Stelle der 3. Vorsitzende.

3. Ist der Kassierer verhindert, so wirkt an seiner Stelle der Geschäftsführer des Vereins mit.

4. Die Verhinderung begründenden Tatsachen brauchen Dritten nicht nachgewiesen werden.

§ 15

Mitgliederversammlung

1. Gesetzgebendes Organ für den Verein ist die Mitgliederversammlung Sie setzt sich zusammen aus volljährigen Mitgliedern des Vereins.

2. Seine Aufgaben richten sich nach den in der Satzung festgelegten Maßgaben.

3. Die Mitgliederversammlung findet alle 2 Jahre an einem vom Vorstand zu bestimmendem Tag statt, der möglichst im I. Quartal gelegen sein soll. Sie wird vom 1. Vorsitzenden unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung muß 4 Wochen vorher schriftlich erfolgen.

§ 14

außerordentliche Mitgliederversammlung

1. In dringenden Fällen kann durch den 1. Vorsitzenden jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.

2. Der Vereinsvorsitzende ist verpflichtet, eine außerordentliche Versammlung innerhalb einer Frist von 4 Wochen seit Antragstellung einzuberufen, wenn ein Viertel der Vereinsmitglieder dies unter Angabe von Zweck und Gründen schriftlich beantragt.

§ 15

Änderung der Satzung und Beschlüsse

1. Satzungsänderungen sind nur durch die Mitgliederversammlung möglich; sie müssen mit 3/4 Mehrheit beschlossen werden.

2. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, soweit Satzung und Ordnungen nicht eine qualifizierte Mehrheit verlangen.

§ 16

Der Vereinsvorstand

Der Vereinsvorstand besteht aus:
a) dem ersten Vorsitzenden
b) dem zweiten Vorsitzenden
c) dem dritten Vorsitzenden, der vorrangig einem der nicht Fußball spielenden Sparten angehören soll.
d) dem Vereinskassierer
e) dem 1. Vorsitzenden des Jugendausschusses
f) der Frauenwartin
g) dem Geschäftsführer

§ 17

Der erweiterte Vorstand

Auf Vorschlag des Vereinsvorsitzenden kann sich der Vorstand zu besonderen Beschluss Fassungen erweitern durch:

a) die Sparten- und Abteilungsleiter
b) den Vorsitzenden des Festausschusses
c) den Pressewart
d) den Sozialwart

1. Der Vereinsvorstand leitet den Verein. Er erläßt Ausführungsbestimmungen, überwacht die Tätigkeit der Ausschüsse und Sparten.

2. Der Vorstand hat das Recht, überall einzugreifen, wo es die Interessen des Vereins erfordern. Er kann alle Verwaltungsentscheide der Ausschüsse, mit Ausnahme der Jugendabteilung, außer Kraft setzen.

3. Falls es das Interesse des Vereins erfordert oder Satzungen und Ordnungen gewahrt werden müssen, kann der Vorstand Mitarbeiter des Vereins ihres Amtes entheben. In diesem Fall muß der Vorstand den Vorgang zur Entscheidung dem Vereinsehrenrat übergeben.

4. Der Vereinsvorsitzende hat in allen Ausschüssen, mit Ausnahme des Ehrenrates, Sitz und Stimme.
Er kann sich durch den 2. oder 3. Vorsitzenden vertreten lassen.

5. Wahlen, soweit sie nicht auf der Mitgliederversammlung erfolgen, bedürfen der Bestätigung durch den Vorstand.

6. Sportfachliche Angelegenheiten werden eigenständig in den Sparten und Abteilungen bearbeitet, soweit sie nicht der Zuständigkeit des Vereinsvorstandes unterliegen.

§ 18

Vereinskassierer

1. Der Vereinskassierer ist der verantwortliche Leiter des Vereinskassenwesens.

2. Er übernimmt die gesetzliche Vertretung des Vereins gem. § 12.1.

3. Der Vereinskassierer ist in der Ausübung seines Amtes an die Bestimmungen der Satzung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes gebunden.

4. Die Kassengeschäfte (Überweisungs- und Zahlungsverkehr) werden durch ihn abgewickelt. Er hat jede Einnahme und Ausgabe auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

5. Eine Mitgliederkartei ist durch den Vereinskassierer zu führen und permanent auf dem Laufenden zu halten.

6. Für die Überwachung der pünktlichen Beitragszahlungen ist er verantwortlich.

7. Nach Ablauf eines Geschäftsjahres hat der Vereinskassierer spätestens bis zum 15.1. des folgenden Jahres die Jahresrechnung mit Prüfbericht sowie eine Übersicht über die Vermögensverhältnisse des Vereins dem Vorstand vorzulegen.
Im jeweiligen Jahr der ordentlichen Mitgliederversammlung legt der Vereinskassierer der Mitgliederversammlung für die abgelaufenen Geschäftsjahr dies Jahresrechnungen vor, in der die Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen sind.

§ 19

Vorsitzende des Jugendausschusses

1. Der Vorsitzende des Vereinsjugendausschusses wird auf der Jugendmitgliederversammlung gewählt. Seine Wahl bedarf der Bestätigung der Mitgliederversammlung des Vereins.

2. Der Vorsitzende des Jugendausschusses ist dem Verein gegenüber verantwortlich, daß die eigenständige Jugendabteilung nach Maßgabe/ der Bestimmungen der Jugendordnung des Landessport- Bundes LSBNW und den Jugendordnungen der westdeutschen Sport-fachverbände geleitet und verwaltet wird.

§ 18

Frauen und Mädchenwartin

1. Der Frauen- und Mädelwartin obliegt es, im VfR. Porta Barkhausen e.V. Voraussetzungen zu schaffen, daß Frauen und Mädchen gem. § 2 der Vereinssatzung Sport treiben können.

2. Sie vertritt die Interessen der Frauen und Mädchen im Vorstand.

§ 19

Geschäftsführer

1. Der Geschäftsführer ist für die Abwicklung der anfallenden administrativen Arbeiten verantwortlich; führt bei den Vorstandssitzungen das Protokoll.

2. Der Geschäftsführer übernimmt die gesetzliche Vertretung des Vereins gem. § 12.3.

3. Er Vertritt den Vorstand auf den Tagungen der Fachverbände.

§ 20

Abteilungs- und Spartenleiter

1. Die Abteilungs- und Spartenleiter sind die Fachbereichsleiter des Vereins und die Ausschussvorsitzenden der Fachausschüsse.

2. Ihre Wahl erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Dem Vorschlagsrecht der Abteilungen und Sparten ist Rechnung zu tragen.

3. Die Abteilungs- und Spartenleiter sind für die Durchführung der von den Fachverbänden festgelegten Spielpläne verantwortlich, stellen die Vereinsmannschaften auf; darüber sind sie dafür verantwortlich, daß die wettbewerbsfreie Zeit mit einem angemessenen Gesellschaftsspielprogramm ausgefüllt wird.

4. Ihnen obliegt des Weiteren die Verantwortung für die Voraussetzung zu regelmäßigem und fachgerechtem Übungsbetrieb.

5. Zur Arbeitserleichterung können sie durch ihre Abteilung Ausschüsse wählen lassen, in denen sie als Vorsitzende fungieren.

§ 21

Vorsitzender des Festausschusses

1. Der Vorsitzende des Festausschusses ist für die Vorbereitung und Durchführung von Vereinsfesten und geselligen Veranstaltungen verantwortlich.

2. Er arbeitet für jedes Geschäftsjahr einen Veranstaltungsplan aus, dem ein Finanzierungsplan beizugeben ist. Veranstaltungs- und Finanzierungsplan sind durch den Vorstand genehmigen zu lassen.

§ 22

Pressewart

Der Pressewart ist für den Kontakt zwischen Verein und den Medien zuständig. Des Weiteren ist es seine Aufgabe, die Öffentlichkeit mit dem Vereinsleben vertraut zu machen, über Veranstaltungen aller Sparten des Vereins zu berichten.

§ 23

Sozialwart

Für die Sozialprobleme der Mitglieder, die sich aus sportlicher Betätigung ergeben haben, ist der Sozialwart zuständig.
Bei Sportverletzungen vollzieht er die Unfallmeldungen; führt den Schriftverkehr durch, der sich aus Sportunfällen ergibt. Sollten sich bei den Vereinsmitgliedern Ansprüche an die Sportversicherung ergeben, ist für die Bearbeitung dieser Vorgänge der Sozialwart zuständig.

§ 24

Ehrenrat

1. Der Ehrenrat besteht aus dem Vorsitzenden und 4 Beisitzern. Dem Ehrenrat dürfen nur Mitglieder angehören, die das 35. Lebensjahr vollendet haben und sollen möglichst erfahrene Vereinsmitglieder sein. Mitglieder des Ehrenrates dürfen nicht dem Vorstand angehören.

2. Der Ehrenrat ist zuständig für die Schlichtung aller Streitigkeiten der Mitglieder innerhalb des Vereins sowie der Organe des Vereins unter sich.

3. Die Anrufung des Ehrenrates hat schriftlich zu erfolgen. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefaßt.

4. Die Entscheidung des Ehrenrates ist endgültig.

5. Beschlüsse des Ehrenrates sind den Beteiligten schriftlich mitzuteilen.

§ 25

Kassenprüfer

1. Zum Zwecke der Prüfung der Vereinskasse werden 2 Kassenprüfer und 2 Stellvertreter gewählt.
Auf jeder ordentlichen Mitgliederversammlung scheidet ein Kassenprüfer aus, und zwar grundsätzlich derjenige, der am längsten im Amt ist.
Die Kassenprüfer sollen möglichst Kenntnisse im Finanz- und Wirtschaftswesen haben; sie müssen volljährig sein und dürfen nicht dem Vorstand angehören.

2. Aufgabe der Kassenprüfer ist die Überwachung des Finanzwesens des Vereins. Die Kassenprüfer üben ihre Tätigkeit nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen aus.

3. Die Kassenprüfer haben die Kassenbücher, das Bargeld, Belege, Bankkonten sowie andere Vermögenswerte mindestens zweimal im Geschäftsjahr auf ihre formelle und sachliche Richtigkeit zu prüfen.
Über jede Prüfung ist ein Protokoll und ein schriftlicher Vermerk mit der Unterschrift beider Kassenprüfer im Kassenbuch zu fertigen.

4. Bei vorgefundenen Mängeln müsse die Kassenprüfer dem Vorstand unverzüglich Meldung erstatten.

§ 26

Vereinsausschüsse

1. Zur Erledigung sportlicher und gesellschaftlicher Aufgaben können die Abteilungen Ausschüsse bilden. Sie sind für die fachlichen Angelegenheiten zuständig, soweit diese nicht der Zuständigkeit des Vorstandes unterliegen.

2. Die Ausschüsse bestehen aus dem Vorsitzenden und bis zu 3 Beisitzern.

3. Die Wahlen der Ausschussvorsitzenden und der Ausschussmitglieder erfolgen auf der Mitgliederversammlung.

4. Die Wahl des Vereinsjugendausschusses wird durch die Jugendmitgliederversammlung vorgenommen, Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.

III Allgemeine Bestimmungen für Mitarbeiter des Vereins

§ 27

Dauer, Umfang

1. Alle Mitarbeiter im Verein werden auf 2 Jahre gewählt.
Die Amtsdauer endet mit der Abstimmung über die Entlastung.

2. Gleichzeitige Tätigkeit in mehr als 2 Funktionen innerhalb des Vorstandes ist nicht zulässig.

3. Scheidet ein Mitglied des Vereinsvorstandes oder Ausschusses während der Wahlperiode aus, so kann durch kommissarische Bestellung eine Ergänzung erfolgen. Die Ergänzung der Ausschüsse bedarf der Genehmigung des Vereinsvorstandes, die des Vorstandes der Genehmigung der Mitgliederversammlung.

IV TAGUNGEN

§ 28

Ordnung der Mitgliederversammlung

1. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat folgende Punkte zu umfassen:

a) Feststellung der Stimmberechtigten
b) Entgegennahme der Berichte aa) des Vereinsvorstandes bb) der Vereinsabteilungen und Ausschüsse
c) Bericht der Kassenprüfer
d) Entlastung des Vorstands und der Ausschüsse

e) Neuwahlen
aa) des 1. Vorsitzenden
bb) des 22 Vorsitzenden
cc) des 3. Vorsitzenden
dd) des Vereinskassierers
ee) der Frauen und Mädchenwartin
ff) des Geschäftsführers
gg) der Spartenleiter/Abteilungsleiter mit den Ausschüssen
hh) des Sozialwartes
ii) des Pressewartes

f) Bestätigung des Vereinsjugendausschusses


Festschrift zum 25-jährigen Jubiläum

Zusammenfassung

Aus der Festschrift zum 25-jährigen Jubiläum des VfR Porta Barkhausen aus dem Jahr 1976 geht hervor, dass der Verein eine lange Tradition im Fußballsport hat, die bis ins Jahr 1911 zurückreicht. Die Festschrift beschreibt die Geschichte des Vereins von den Anfängen bis zu seinem Jubiläum.

Anfänge und Gründung des Vereins

Vorgeschichte (ab 1911): Die Ursprünge des Fußballs in Barkhausen liegen beim MTV Porta Barkhausen, der 1911 eine erste Fußballmannschaft gründete. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde 1919 eine Fußballabteilung im TV Vorwärts Barkhausen ins Leben gerufen, die auf einer Wiese des Gutsbesitzers Middelschulte spielte.

Nachkriegszeit (ab 1945): Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde am 13. Oktober 1945 der TuS Vorwärts Barkhausen gegründet, unter dem eine Fußballabteilung entstand. Diese nahm wenige Monate später den Spielbetrieb auf.

Gründung des VfR Porta Barkhausen (1951): Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten im Vorstand trat die Fußballabteilung 1951 aus dem TuS Vorwärts Barkhausen aus. Daraufhin wurde der VfR Porta Barkhausen von 1951 gegründet. Der erste Vorstand setzte sich aus Gerhard Verter (1. Vorsitzender), Franz Marx (2. Vorsitzender), Willy Kormeyer (Schriftführer), August Strubel (Kassen- und Sozialwart) und Paul Koppetsch (Jugendleiter) zusammen.

Sportliche Entwicklung

Fußball: Der Verein verzeichnete mehrere sportliche Erfolge. Die 1. Seniorenmannschaft stieg 1947 in die 1. Kreisklasse auf und konnte diesen Erfolg 1956 und 1963 wiederholen. Zum Zeitpunkt des Jubiläums spielte die Mannschaft in der 2. Kreisklasse.

Tischtennis: Mitte der 1950er-Jahre gab es bereits eine Tischtennis-Abteilung, die Ende der 1960er-Jahre wieder aufgelöst wurde. Eine Neugründung erfolgte in der Saison 1969/70. Die 1. Mannschaft wurde 1973 Pokalsieger und stieg 1974 in die neugeschaffene Kreisliga auf, wo sie in der Saison 1974/75 einen beachtlichen 4. Platz belegte.

Jugendarbeit: Der Verein legte großen Wert auf die Jugendarbeit. Zum Zeitpunkt des Jubiläums gab es fünf Jugendmannschaften im Fußballbereich und eine im Aufbau befindliche Jugendmannschaft in der Tischtennis-Abteilung. Die Festschrift listet eine Reihe von Erfolgen der Jugendmannschaften auf, darunter Kreismeisterschaften und Aufstiege in die Sonderklasse.

Festschrift

25 Jahre VfR Porta Barkhausen e.V.
Sport – Werbewoche vom 22. bis 30. Mai 1976


Liebe Barkhauser Bürger!
Liebe Sportfreunde!
Verehrte Gäste!

In diesem Jahr kann der VfR Porta Barkhausen e. V. auf ein 25- jähriges Bestehen zurückblicken.

Auch in diesem Jahr veranstalten wir wieder unsere traditionelle Sportwerbewoche, vom 22. Mai bis 30. Mai 1976. Den Plan unserer Veranstaltungen finden Sie in der Mitte dieses Heftes.

Alle Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften, die an unseren Veranstaltungen teilnehmen, heißen wir in Barkhausen recht herzlich willkommen und wünschen Ihnen viel Erfolg und Glück.

Der Dank der Vereinsführung gilt all denen, die durch Aufgabe einer Annonce in dieser Programmzeitschrift oder durch den Besuch unserer Sportveranstaltungen zum Gelingen dieser Sportwerbewoche beitragen.

Wir hoffen, daß wir recht viele Gäste zu unseren Veranstaltungen begrüßen können, und daß Sie bei uns ein paar frohe und unbeschwerte Stunden bei Sport und Spiel verbringen werden.

DER VORSTAND


Grußwort der Stadt Porta Westfalica


Der Verein für Rasensport Barkhausen feiert im Mai 1976 sein 25-jähriges Jubiläum. Zu diesem Ereignis gratulieren wir im Namen des Rates und der Verwaltung der Stadt Porta Westfalica sehr herzlich.

Die Arbeit eines Sportvereins wird von dem verbindenden Gedanken getragen, der körperlichen Ertüchtigung der Sportler zu dienen. Dabei gilt es, die Breitenarbeit des Vereins herauszustellen und möglichst viele Anhänger für den Sport zu gewinnen. Daß sich auch der VfR Barkhausen dieses Ziel gesetzt hat, zeigt seine große Mitgliederzahl.

Eine sinnvolle sportliche Betätigung wirkt sich nicht nur auf die körperliche Leistungsfähigkeit des Menschen positiv aus, sondern auch auf die Pflege der Gemeinschaft und als Ausgleich in der Hektik des alltäglichen Lebens. Nicht der Sieg im Wettkampf ist das erstrebenswerte höchste Ziel, sondern die Teilnahme und die Freude an der körperlichen Ertüchtigung sollten stets im Vordergrund stehen.

Wir freuen uns, feststellen zu können, daß auch der VfR Barkhausen sich diese Grundsätze zu eigen gemacht hat.

Das Jubiläum nehmen wir gern zum Anlaß, dem Sportverein für seine bisherige Arbeit zu danken und verbinden damit den Wunsch, daß dem VfR weiterhin eine erfolgreiche Entwicklung beschieden sein möge. Allen Aktiven gelten unsere herzlichen Grüße.

Watermann Bürgermeister
Borschel Stadtdirektor


Fußball in Barkhausen seit 1911

Im Jahre 1911 wurde die I. Fußballmannschaft im damaligen Verein MTV Porta Barkhausen gegründet. Von den damals aktiven Spielern sind uns heute noch Wilhelm Hasselmeierund Heinrich Düker bekannt. Während des 1. Weltkrieges ruhte der Spielbetrieb.

Im Jahre 1919 wurde dann erneut eine Fußballabteilung im TV Vorwärts Barkhausen ins Leben gerufen. Der Spielbetrieb wurde damals auf einer Wiese des Gutsbesitzers Middelschulte durchgeführt. Der Spielbetrieb wurde dann wieder durch den 2. Weltkrieg unterbrochen.

Am 13. Oktober 1945 kam es unter Vorsitz von Karl Gerkemeier zur Gründung des TuS Vorwärts Barkhausen. Heinrich Maschmeyer gründete an diesem Abend die Fußballabteilung. Wenige Monate später nahm man dann auch schon an den Serienspielen teil.

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I. Seniorenmannschaft 1946
Betreuer: A. Gäde; Spieler: A. Retterath, G. Korz, H. Strauß, A. Schuh, A. Wesselowski, W. Kummer, G. Gumz, W. Schroth, E. Bücken, W. Faber, H. Rüller.

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II. Seniorenmannschaft 1946
Betreuer: Kratzig; Spieler: K. H. Korff, H. Grass, U. Wiedermann, E. Vogt, E. Erksmeier, W. Franke, H. Schnelle, H. Wundes, H. Büsching, G. Pechmann, H. Urban.

Im Jahre 1947 übernahm Karl Kelle die Fußballabteilung. 7 aktive Mannschaften beteiligten sich zu diesem Zeitpunkt an den Serienspielen. Die I. Seniorenmannschaft wurde in diesem Jahr Meister der II. Kreisklasse und stieg damit in die I. Kreisklasse auf.

Hier der damalige Meister und Aufsteiger: A. Wesselowski, E. Vogt, G. Scheurer, A. Schuh, K. H. Korff, W. Kummer, G. Gumz, W. Rabeneik, H. Rüller, W. Franke, B. Wundes, Betreuer W. Regtmeier.

Meinungsverschiedenheiten im Vorstand führten im Jahre 1951 zum Austritt der Fußballabteilung aus dem Verein TuS Vorwärts Barkhausen. Durch den Vorstand des Westdeutschen Fußballverbandes beraten, rief der damalige Spartenleiter August Strubel, unterstützt von einigen Fußballfreunden, zu einer außerordentlichen Spielersitzung ein. In dieser Versammlung wurde der Austritt aus dem Verein und im Anschluß der Verein für Rasensport Porta Barkhausen von 1951 gegründet.

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II. Seniorenmannschaft 1959
Kreismeister der III. Kreisklasse und Aufsteiger in die II. Kreisklasse
V. I.: Spartenleiter: P. Koppetsch, Spieler: G. Erksmeier, U. Wiedermann, K. Lohmeier, W. Strubel, H. Ludwig, A. Beschnitt, K. H. Rürup, H. Schmeding, H. Meier, E. Berg.

Die Vorstandswahl ergab:
1. Vorsitzender Gerhard Verter
2. Vorsitzender Franz Marx
Schriftführer Willy Kormeyer
Kassen- und Sozialwart August Strubel
Jugendleiter Paul Koppetsch

Mannschaftsaufstellung anläßlich der Sportplatzeinweihung im Jahre 1926: R. Weikardt, W. Erksmeier, F. Stickdorn, W. Kunkel, F. Witthaus, W. Gerkensmeier, W. Müller, A. Weikardt, H. Düker, K. Vogt, A. Lückemann, H. Sierig.

Den ersten großen Erfolg verzeichnete der VfR im Jahre 1956, als 1. Seniorenmannschaft den Aufstieg in die 1. Kreisklasse erreichte. Die 2. Seniorenmannschaft wurde im Spieljahr 57/58 Kreismeister der 3. Kreisklasse und war somit Aufsteiger in die 2. Kreisklasse. Im Jahre 1963 schaffte die 1. Seniorenmannschaft erneut den Aufstieg in die 1. Kreisklasse.

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Derzeit spielt die 1. Seniorenmannschaft in der 2. Kreisklasse und behauptet sich hier schon seit Jahren in der Spitzengruppe. Der erhoffte Aufstieg konnte jedoch bisher nicht geschafft werden. Die 2. Mannschaft belegt in der 3. Kreisklasse einen guten Mittelplatz und zeigt eine aufsteigende Tendenz.

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I. Mannschaft 1975 in Frille
V. I. n. r.: Tusche, Prelutzki, Heuke, Bekemeier, Ostermeier, Jungmann, Laskiwitz, Gundlach, Gülke, Nenneker, Marcholewsky, Strubel, Kütemeier, Hallom

Weitere Spieler (nicht auf dem Bild): Wiese, Schlensker, Schlinkmeier, Tüttmann, Schwarz, Stephan.

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II. Mannschaft 1976 in Nammen


Vereinsführung des VfR Porta Barkhausen


1. Vorsitzender Gerhard Nenneker
2. Vorsitzender Horst Markötter
Stellvertreter Manfred Hochwald
Geschäftsführer Karl-Heinz Rieke
Kassenwart Waldemar Matt
Sozialwart Uwe Bauer
Spartenleiter
a. Fußball Karl Gundlach
b. Tischtennis Udo Wiedermann
Ältestenrat Koppetsch/Wohlgemuth/Roloff
Jugendobmann Herbert Schlomann
Stellvertreter Peter Liedtke
Jgd.-Kassenwart Peter Liedtke
Jgd.-Gesch.-Führer Jürgen Sander
Jugendausschuß Schlomann/Liedtke/Müller/Roloff/Sander

Abteilungen Fußball und Tischtennis
a. Fußball
3 Seniorenmannschaften
1 Altherrenmannschaft
5 Jugendmannschaften

b. Tischtennis
2 Seniorenmannschaften
Jugendmannschaft im Aufbau

Tischtennis-Abteilung

Nach der Gründung des VfR Porta Barkhausen im Jahre 1951 war man nicht nur auf dem Sektor Fußball aktiv. Bereits Mitte der 50er Jahre wurde unter der Leitung von H. Krieger eine Tischtennisabteilung gegründet. Hier wurden im Wechsel der Jahre teilweise zwei Mannschaften zu den Serienspielen gemeldet. Ende der 60er Jahre wurde die Tischtennisabteilung dann wieder aufgelöst, da kein ausreichendes Interesse mehr vorhanden war. Die Neugründung der Tischtennissparte wurde dann in der Serie 1969/70 vollzogen. Hier wurden innerhalb kurzer Zeit 2 Seniorenmannschaften zum Spielbetrieb gemeldet. Im Jahre 1973 wurde die 1. Mannschaft Pokalsieger der II. Kreisklasse und Aufsteiger in die I. Kreisklasse durch Entscheidungsspiel.

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Pokalsieger 1973
V. I. n. r.: Hochwald, Frenz, Wiedermann, Thiele, Bauer, Tetzlaff.

Für das Spieljahr 1973/74 konnte dann erstmals eine Jugendabteilung gemeldet werden. Im Spieljahr 1973/74 schaffte die 1. Mannschaft den Aufstieg in die neugeschaffene Kreisliga. Hier wurde dann im Spieljahr 1974/75 ein hervorragender 4. Platz erreicht. Leider mußte die Jugendabteilung die gemeldete Jugendmannschaft im Jahre 1975 wieder abmelden. In diesem Jahr wird die 1. Mannschaft aller Wahrscheinlichkeit nach, ihren hervorragenden Platz vom Vorjahr verteidigen können. Die 2. Mannschaft hält z. Zt. In der II. Kreisklasse einen guten Mittelplatz und zeigt hier eine aufsteigende Tendenz. Vielleicht kann hier schon im nächsten Jahr noch mehr positives von gemeldet werden.

Durchführungsbestimmungen

Das Altliga-Turnier wird in zwei Gruppen durchgeführt. Bei Punkt- und Torgleichheit wird ein Elfmeterschießen zur Feststellung des Gruppenersten durchgeführt. Die Gruppenersten bestreiten das Endspiel. Bei unentschiedenem Ausgang wird ein Elfmeterschießen durchgeführt.

Im Turnier der C-, D- und E-Jugend spielen die Gruppenersten den Turniersieger aus. Bei unentschiedenem Ausgang wird ein Elfmeterschießen durchgeführt.

Den Ortspokal spielen die beiden siegreichen Mannschaften aus den beiden Spielen unter sich aus. Steht in den Vorrunden bzw. im Endspiel nach Ablauf der regulären Spielzeit kein Sieger fest, wird ein entscheidendes Elfmeterschießen durchgeführt.

Das A-Jugend-Turnier wird in zwei Gruppen durchgeführt. Bei Punkt- und Torgleichheit wird der Gruppenerste durch ein entscheidendes Elfmeterschießen ermittelt. Die beiden Gruppenersten bestreiten das Endspiel. Bei unentschiedenem Ausgang wird ein Elfmeterschießen durchgeführt.

In allen Turnieren können Spieler „auf Zeit“ vom Platz gestellt werden. Erfolgt ein totaler Platzverweis, darf der Spieler am Turnier nicht mehr teilnehmen.

Bei Streitigkeiten entscheidet die Turnierleitung. Diese Entscheidung kann nicht angefochten werden.

Jugendarbeit

Einen erfreulichen Zuwachs an Jugendlichen und an Betreuern hat der VfR in den letzten Monaten erfahren. Hierauf soll auch in Zukunft großer Wert gelegt werden, damit auch in den kommenden Jahren neue Talente in die Seniorenmannschaft hineinwachsen.

Zur Zeit stellt der VfR Barkhausen 5 Jugendmannschaften, die mit Erfolg, teilweise sogar mit herausragenden Leistungen, am Spielbetrieb teilnehmen.

Die einzelnen Jugendmannschaften werden wie folgt betreut:

C1-Jugend = H. Schlomann
C2-Jugend = H. Schlomann
D-Jugend = J. Sander
E-Jugend = K. Müller/P. Liedtke
F-Jugend = W. Roloff

PS.:
Bei dieser Gelegenheit möchten wir noch einmal all denen Dank sagen, die sich Wochenende für Wochenende bereit stellen und unsere Jugendlichen mit ihren Privat-PKW zu den einzelnen Sportplätzen fahren. Ohne diesen selbstlosen Einsatz, sähe es sicherlich nicht so rosig in unserer Jugendarbeit aus.

DER JUGENDVORSTAND

Jugendabteilung

1954/55 A-Jgd. Gruppendritter
1955/56 A-Jgd. Kreismeister und Pokalsieger
1956/57 A-Jgd. Kreispokalsieger
1957 C-Jgd. Vizekreismeister
1967 C-Jgd. Kreismeister
1968 D-Jgd. Kreismeister
1968/69 C-Jgd. Kreismeister
1971/72 A-Jgd. Aufstieg in die Sonderklasse
1972 A-Jgd. Vizekreispokalsieger
1973/74 A-Jgd. Vizemeister der Sonderklasse
1973/74 E-Jgd. Hallenkreismeister

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A-Jgd. 1956/57
Jgd.-Leiter Nenneker, Spieler: Niemann, Berg G., Süsshe, Büsching, Lohmeier, Hochwald, Volberg, Buyny, Betreuer Koppetsch, Spieler: Berg E„ Stahlhut, Beißel.

Im Jahre 1972 unternahm die A.-Jgd. eine 3-wöchige Fahrt nach Hachen im Sauerland. Unter der Leitung von H. Volberg wurde im folgenden Jahr ebenfalls eine Fahrt unternommen. Diesmal ging es nach Berlin. Hier spielte man in Freundschaft gegen die Jugend von Rapide Wedding und unterlag nur knapp mit 5:4 Toren. Die nächste Fahrt wurde dann erst wieder im Jahre 1975 unternommen und zwar nach Andreasberg im Harz. Hier kam man im Schullandheim unter und verbrachte ein paar vergnügte Tage bei Sport und Spiel.

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Aufstieg in die Sonderklasse der A-Jgd. 1971/72
V. i. n. r.: Volberg, Schlensker, Lehmann, Wiese, Tritschoks, Laskiwitz, Schlusen, Gülke, Rieke, Tusche, Gebecke, Schlinkmeier, Tüttmann, Sander.

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A-Jgd. Vizemeister der Sonderklasse 1973/74
V. I. n. r.: Volberg, Müller, Hannemann, Gülke, Tritschoks, Horn, Krömker, Tusche, Wlodarczyk, Wenzel, Schlusen H., Gehecke, Lehmann, Kowalke, Göking.


Mitbegründer des VfR Porta Barkhausen von 1951 und vormals Mitglieder des TuS Vorwärts Barkhausen:

F. Adam, E. Bücken, E. Berg, H. Beißel, E. Erksmeier, G. Erksmeier, H. Grass, K. Grass, F. Hering jun., W. Kauffold, W. Koch, K. H. Krieger, H. Kruse, W. Kühme, P. Poppetsch, H. Linders, H. Lohmeier, W. Martens, K. H. Rürup, H. Schmidt, H. Schmeding, W. Strubel, H. Volberg, F. Weikardt.

Alle ausgezeichnet mit der Silbernen Ehrennadel, teilweise sogar Verbandsehrennadel in Silber.

20 Jahre Mitglied im VfR:
H. Birkholz, W. Brock, 0. Ehlers, Dr. Erffmeier, G. Knaust, U. Ney, K. H. Rieke sen., F. Röhr, W. Weickhardt, W. Wohlgemuth, W. Westerhold, K. Rüter.

Ausgezeichnet mit der Silbernen oder Bronzenen Ehrennadel des VfR Barkhausen.

15 Jahre Mitglied im VfR:
E. Benke, M. Bekemeier, F. Ernsting, F. Hutze, W. Hellmann, J. Heuke, A. Koschan, H. Krischbach, W. Kutrieb, W. Lübeck, W. Pahmeier, A. Pechmann, W. Riensch, H. Spier, G. Stremming.

Teilweise mit Silberner oder Bronzener Ehrennadel des VfR ausgezeichnet.

10 Jahre Mitglied im VfR:
S. Jungmann, H. Krömker, Dr. Mietling, J. Rethemeier, K. Spier, K. Strubel, R. Vogt, W. Vorhölter, K. H. Rieke jun.

Mit Silberner oder Bronzener Ehrennadel teilweise ausgezeichnet.


NIKOLAUSTAG des VfR 06.12.1984

Zu Anfang wollte ich euch die Geschichte von Knecht Ruprecht vorlesen in leicht abgeänderter Form:
R u p r e c h t
Von drauß vom Walde komm ich her; Ich muß euch sagen, es weihnachtet sehr! Allüberall auf den Tannenspitzen Sah ich goldene Lichtlein sitzen; Und droben aus dem Himmelstor Sah mit großen Augen der Trainer hervor, Und wie ich so strolcht' durch den finsteren Tann, Da rief's mich mit dunkler Stimme an: „Knecht Ruprecht“, rief er, „alter Gesell, Hebe die Beine und spute dich schnell! Die Kerzen fangen zu brennen an, Das Fußballtor ist aufgetan, Alt' und Junge sollen nun Von dem Spiel auf dem Platze ruhn;
Und morgen flieg' ich hinab zur Erden, Denn es soll wieder trainieret werden!“ Ich sprach: „O, Trainer mach keinen Mist, Meine Reise fast zu Ende ist; Ich soll nur noch in diese Stadt, Wo's eitel gute Kicker hat. - „Hast denn das Säcklein auch bei dir?“ Ich sprach: „Das Säcklein, das ist hier; Denn Fußball und Bier, ist des Kickers Elixier. „Hast denn die Rute auch bei dir?“ Ich sprach: „Die Rute, die ist hier; Doch für die Kicker nur, die schlechten, Die trifft sie auf den Teil, den rechten.“ Trainer sprach: „So ist es recht;
So geh mit Gott, mein treuer Knecht!“ Von drauß vom Walde komm' ich her; Ich muß euch sagen, es weihnachtet sehr!


Torschützen:

1. Kolte/Jebsen - 19 Tore
2. Bohn - 13 Tore
3. Kowalke - 8 Tore
4. Völker, Besser - 7 Tore
5. Laskiwitz, Langer - 2 Tore
6. Pape, Dath, Möller - 1 Tor
Eigentore - 1 Tor

Gesamt: 81 Tore

Elfmeter:
Bohn 7 verwandelt - 1 verschossen
Besser 1
Völker 1
Dath 1

Direktecke:
Laskiwitz 1 verwandelt


VfR - Vereinslied

Wir sind die „Elf“ vom Weserstrand, aus einem Holz geschnitzt, wir spielen Fußball sehr galant, das ist ja unser Witz.
Das Leder rollt von Mann zu Mann, im Strafraum ist dann Schluß, getäuscht, platziert und hart wie Stahl erfolgt der Siegesschuß.
Bei uns im VfR wird fair gespielt und nur durch Spiel und Witz ein Tor erzielt, die alte Tradition, die bleibt bestehen, der VfR wird niemals untergehen.


Berichte von den Spielen:

12.08.1984
VfR Barkhausen - SV Bölhorst/Häverstädt 7 : 1
Bohn, Besser und Jebsen (je 2) sowie Kolte trafen für die Tusche-Schützlinge beim 7 : 1 Erfolg über SVBH, über die ein regelrechtes Unwetter einbrach. Ruhr markierte den Ehrentreffer.

19.03.1984
BW Holtrup II - VfR Barkhausen 1 : 1
Einen Sieg hatte der VfR eingeplant, doch am Ende war er froh, wenigstens einen Punkt erreicht zu haben. Der Aschenplatz machte den Gästen doch zu schaffen. Holtrup führte 1:0 und erst ein Eigentor der Hausherren sorgt nach dem Wechsel für den Barkhauser Ausgleich.

26.08.1984
VfR Barkhausen - SV Hausberge II 2 : 1
Mehr Mühe als erwartet hatte der VfR mit seinem Gast, der durch Vogt in Führung ging. Laskiwitz verwandelte eine Ecke direkt und Völker ließ das 2:1 folgen. Hausberge verlor Busekrus durch Platzverweiß! Gelbe Karten wegen Meckerns für Laskiwitz, Kowalke und Jebsen.

02.09.1984
TuS Volmerdingsen - VfR Barkhausen 2 : 4
Hervorragend eingestellt präsentierte sich der VfR und gewann hochverdient. Die Barkhauser waren zweikampfstärker und ließen den TuS nie ins Spiel kommen. Jebsen, Langer, Kolte und Kowalke schossen den VfR zum Sieg, Leimbach und Kellert die Tore für den TuS. Gelbe Karte für Völker wegen Foulspiel.

09.09.1984
TuS Oeynhausen - VfR Barkhausen 1 : 0
Im Verfolgerduell unterlag der VfR Barkhausen beim TuS Oeynhausen unglücklich mit 1 : 0. Bohn hatte vor der Pause eine Flanke unglücklich ins eigene Netz abgefälscht. Der VfR drängte nach der Halbzeit zwar verstärkt auf den Ausgleich, schaffte diesen aber nicht mehr, zudem kurz vor Spielende ein Treffer von Jebsen nicht anerkannt wurde.

23.09.1984
TuS Lohe II - VfR Barkhausen 1 : 3
Der VfR war jederzeit überlegen und kam nach Toren von Jebsen (2) und Besser bei einem Gegentreffer von Flachmeier zum Erfolg. Gelbe Karte für Langer wegen Foulspiel.

30.09.1984
VfR Barkhausen- TuS Holzhausen 0 : 3
Recht nervös und reichlich verkrampft spielten zunächst beide Mannschaften. Doch dann kam der Gast immer besser ins Spiel und führte nach einer Stunde durch Hachmeister 1:0. Der VfR kam auf, doch Nattermann gelang das 2:0, damit war das Spiel gelaufen. Nattermann setzte mit dem 3:0 auch den Schlußpunkt. Der Sieg für Holzhausen geht in Ordnung. Die Mannschaft war einfach besser.

07.10.1984
FC Oeynhausen III - VfR Barkhausen 4 : 4
Mit 3:1 und 4:2 führte der VfR und mußte dann in der 88.Minute noch das 4:4 hinnehmen. Eine Stunde lang waren die Gäste dominierend und führten verdient. Am Ende waren sie dann stehend k.o. und mußten mit einem Punkt zufrieden sein. Für den VfR waren erfolgreich Jebsen, Besser, Völker und Kowalke.

14.10.1934
VfR Barkhausen - RW Rehme 5 : 0
Dieser Sieg fiel zu hoch aus, denn die „Rot-Weißen“ hielten lange gut mit. Erst nach dem 0:3 resignierten sie und kassierten noch zwei Tore. Jebsen (2), Bohn, Völker und Pape waren für den VfR erfolgreich.

21.10.1984
FSC Eisbergen - VfR Barkhausen 3 : 0
Für eine Überraschung sorgte die Eisberger Reserve, die den Tabellendritten VfR Barkhausen glatt mit 3:0 (2:0) bezwang. Die Treffer für den FSC schossen Hohmeier, Meier und nach der Pause Simanowski. Gelbe Karten für Deistler und Kowalke wegen Foulspiel.

04.11.1984
SC Lerbeck - VfR Barkhausen 0 : 2
Der VfR hatte einfach die besseren Chancen und hätte höher gewinnen können. Die „Blau-Weißen“ kämpften zwar gut, mehr war aber nicht drin. Die Tore erzielten Jebsen und Kolte.

11.11.1984
VfR Barkhausen - TuS Dehme 5 : 1
Überraschend deutlich mit 5:1 schlug VfR Barkhausen den bisherigen Tabellendritten aus Dehme. Beim VfR waren Kolte (2), Bohn (2) und Kowalke erfolgreich. Auf Dehmer Seite traf Hagemeier. Gelbe Karte für Müller wegen Foulspiel.

18.11.1984
SVEW II - VfR Barkhausen 1 : 0
Der Gast gab in diesem Spiel den Ton an, versäumte es aber, aus seinen vielen Torchancen Kapital zu schlagen. Da hatte die SVEW- Reserve mehr Glück. Bei einer der wenigen Chancen traf Spielertrainer Kophas mit einem Freistoß zum entscheidenden 1:0. 10-Minuten für Laskiwitz wegen Foulspiel.

02.12.1984
Bölhorst/Häverstädt - VfR Barkhausen 1 : 2
Die Platzherren führten durch Godwin schnell 1:0, doch damit hatten sie ihr Pulver schon verschossen. Der VfR wurde immer besser und Kolte traf zweimal zum verdienten Sieg. 10-Minuten für Kolte wegen Meckerns.

09.12.1984
VfR Barkhausen - BW Holtrup II 1 : 3
Aufgrund der kämpferisch besseren Einstellung gewann Holtrup II beim VfR verdient mit 3:1 nach Toren von Brüninghaus (2) und Bruse. Bohn sorgte mit einem Elfmeter zwischenzeitlich für den Ausgleich.

16.12.1984
SV Hausberge II - VfR Barkhausen 1 : 7
Eine Halbzeit lang konnten die Hausberger das Spiel offen gestalten. Da stand es nach Toren von Jebsen und Kolte bei einem Gegentor von Vogt 1:2. Dann gelang Kolte nach dem Wechsel ein Hattrick, und es hieß 1:5. Dann folgten noch zwei Elfmeter durch Völker und Dath zum 1:7.

30.12.1984
VfR Barkhausen - SV Haddenhausen II 2 : 0
Der VfR meldete einen ungefährdeten 2:0 Erfolg über Haddenhausen. Völker (7.) und Bohn (35.) sorgten schon im ersten Spielabschnitt für die Entscheidung. In den abschließenden 55 Minuten agierten die Gäste aus Haddenhausen einfach zu harmlos, um die Barkhauser noch in Gefahr zu bringen. Eine gute Note verdiente Schiedsrichter Spielmann. Gelbe Karte für Kowalke wegen Foulspiel.

10.05.1985
VfR Barkhausen - FC Oeynhausen III 4 : 0
Nie in Gefahr kam dieser klare Sieg des VfR. Langer, Kowalke, Kolte und Völker erzielten die Tore. Pech für den VfR, daß sich Pape an der Augenbraue schwer verletzte.

24.05.1985
VfR Barkhausen - Eisbergen II 5 : 1
Eisbergen II führte durch ein Tor von Fuhrmann zwar mit 1:0, mußte sich aber am Ende doch noch deutlich mit 5:1 geschlagen geben. Die Torausbeute der Barkser teilten sich Kolte (2) und Jebsen (5). Gelbe Karte für Langer wegen Foulspiel.

06.04.1985
VfR Barkhausen - TuS Bad Oeynhausen 1 : 1
Gerechtes Unentschieden im Spitzenspiel. Zwar waren die VfRler feldüberlegen, aber im Abschluß zu harmlos. TuS Oeynhausen spielte taktisch klug aus der Defensive und verließ sich im Angriff fast ausschließlich auf Jürgen Klenner, der nach etlichen Konter-Möglichkeiten nach 76 Minuten per Kopfball nach einer Ecke die Gäste-Führung markieren konnte. In die Siegesfreude der Badestädter fiel dann zwei Minuten später bereits das 1:1 durch Rainer Bohn, ebenfalls mit Kopfball. Gelbe Karte für Müller wegen Foulspiel.

21.04.1985
VfR Barkhausen - SC Lerbeck 2 : 1
Die Meinung von Trainer Tusche zum Spiel seines VfR: „Das war das unmöglichste Spiel seit Jahren“. Die Lerbecker kämpften aufopferungsvoll, ihre spielerischen Mittel reichten jedoch nicht aus. Bohn verwandelte einen Strafstoß zur 1:0 Halbzeitführung, Barkhausen glich nach dem Wechsel aus und in der allerletzten Minute erzielte Kolte das 2:1. Der Lerbecker Lübbing sah die rote Karte. Gelbe Karten für Jebsen und Müller wegen Foulspiel.

25.04.1985
VfR Barkhausen - TuS Lohe II 6 : 1
An dem Sieg des VfR gab es nichts zu rütteln. Lohe hatte nicht den Hauch einer Chance. Die Tore für den VfR erzielten Möller, Besser, Kowalke (2), Jebsen und Kolte.

28.04.1985
TuS Dehme - VfR Barkhausen 0 : 7
Einen Kantersieg gab es für den VfR mit 7:0 (2:0) bei TuS Dehme. Nach zwei von Bohn sicher verwandelten Foulelfmetern schlossen sich Kolte und Kowalke als Torschützen an und dann nachte Jebsen sogar noch einen echten „Hattrick“. Mit den „Barksern“ wird man also oben weiter rechnen müssen.

01.05.1985
Haddenhausen II - VfR Barkhausen 0 : 1
Sehr viel Mühe hatten die „Barkser“ mit ihrem Gegner. Man machte sich selbst das Leben schwer. Zu umständlich wurde in Mittelfeld und Angriff agiert. So resultierte das Tor des Tages denn auch aus einem Elfmeter, den Bohn sicher zum 1:0 verwandelte. Außerdem traf der VfR 5 x Latte oder Pfosten. Ein Tor von Kolte wurde vom Schiedsrichter nicht anerkannt.

05.05.1985
TuS Holzhausen - VfR Barkhausen 2 : 2
Der VfR spielte in Holzhausen einen sehr aggressiven Fußball, gegen den die Platzherren lange kein Gegenmittel fanden. Erst nach dem 0:1 durch Kolte besannen sich die Holzhäuser auf ihre Qualitäten und kamen innerhalb weniger Minuten durch Hachmeister und Müller zum 2:1. In der 86. Minute gelang dann Völker für den VfR der verdiente Ausgleich. Gelbe Karte für Langer wegen Foulspiel und für Laskiwitz wegen Meckerns.

08.05.1985
VfR Barkhausen - TuS Volmerdingsen 1 : 2
Die Volmser setzten sich vor 200 Zuschauern letztlich doch verdient mit 2:1 (1:1) beim VfR Barkhausen durch, der dadurch aus dem Meister-schaftskampf endgültig ausschied. Das 0:1 von Buchholz hatte Völker zwar ausgleichen können, doch brachte zum 1:2 in der 53. Minute Uwe Schäfer die Gäste erneut in Front, wobei es bis zum Abpfiff blieb. Gelbe Karte für Laskiwitz wegen Meckerns.

12.05.1985
RW Rehme - VfR Barkhausen 3 : 5
Barkhausen führte bereits nach 30 Minuten nach Toren von Kolte, 2 x Jebsen, Kowalke und Laskiwitz mit 5:0, ehe die Rot-Weißen in der zweiten Hälfte durch Tore von Guadagno (2) und Kemper das Ergebnis etwas erträglicher gestalten konnten. Gelbe Karte für Laskiwitz wegen Meckerns und für Langer wegen Foulspiel.

19.05.1985
VfR Barkhausen - SVEW II 2 : 0
Das Spiel fiel aus, da SVEW nur mit 7 Spielern anwesend waren. Die Wertung lautet 2:0 Punkte und 2:0 Tore für VfR Barkhausen.


Abschlußtabelle

Kreisliga B, Süd:
FC Oeynhausen III — FSC Eisbergen 1:2
TuS Lohe II — BW Lerbeck kpfl. 2:0
SV Haddenhausen II — TuS Dehme 1:4
VfR Barkhausen — SV Eidingh./Werste II kpfl. 2:0
TuS Volmerdingsen — SV Bölh ./Häverstädt 4:0
TuS Oeynhausen — RW Rehme 2.0
SV Hausberge II —BW Holtrup II 0:1

1 TuS Oeynhausen
2 TuS Volmerdingsen
3 TuS Holzhausen/Porta
4 VfR Barkhausen
5 SV Eidingh./Werste II
6 RW Rehme
7 BW Holtrup II
8 SV Bölh./Häverstädt
8 FSC Eisbergen II
10 TuS Dehme
11 FC Oeynhausen III
12 SV Hausberge II
13 SV Haddenhausen II
14 TuS Lohe II
15 BW Lerbeck
16 VfL Minden II


Einsätze Saison 1984/85

Gesamt-Spiele = 28

Platz Nachname Tor(e)
1. Bohn 28
Müller 28
Kowalke 28
Besser 28
Völker 28
2. Jebsen 27
3. Laskiwitz 25
Kolte 25
4. Langer 23
5. Tüttmann 22
6. Pape 16
7. Sander 14
8. Dath 13
9. Deistler 12
10. van der Meyden 10
11 . Tritschoks 6
12. Möller 5
13. Heuke 1

Gelbe Karten und Zeitstrafen: insgesamt 18 x

10-Minuten-Strafe:
Laskiwitz wegen Foulspiel, Kolte wegen Meckerns

Gelbe Karten wegen Foulspiel:
Völker 1 x
Langer 4 x
Jebsen 1 x
Deistler 1 x
Kowalke 2 x
Müller 3 x

Gelbe Karten wegen Meckerns:
Laskiwitz 4 x
Jebsen 1 x
Kowalke 1 x


Platzierungen

Fussball Saison Rang Spiele S U N ET :GT Punkte
Kreisliga B Süd
VfR Barkhausen 1986/87 1 30 24 5 1 110 : 22 53 : 7
VfR Barkhausen II 1987/88 13 30 8 5 17 53 : 25 21 : 39
VfR Barkhausen II 1988/89 16 30 5 9 18 28 : 75 14 : 46
VfR Barkhausen 1989/90 5 30 18 6 6 59 : 32 42 : 18
Kreisliga C3
VfR Barkhausen II 1986/87 1 26 20 2 4 98 : 35 42 : 10


Tischtennis
Herren, 3. Kreisklasse, St. 3
VfR Barkhausen III 1986/87 3 22 16 2 4 180 : 85 34 : 10
VfR Barkhausen V 1986/87 12 22 2 0 20 57 : 188 4 : 40
Damen, Bezirksklasse
VfR Barkhausen 1986/87 3 22 14 2 6 147 : 98 30 :14
Jungen, Kreisklasse, St. 1
VfR Barkhausen III 1986/87 5 20 10 2 8 99 : 98 22 : 18
VfR Barkhausen II 1986/87 7 20 4 8 8 88 : 113 16 : 24

Anzahl der Siege S
Anzahl der Unentschieden U
Anzahl der Niederlagen N
Erzielte Tore ET
Gegentore GT


Tischtennis-Meisterschaften

Kreismeisterschaften 1987 Tischtennis

Jungen, Boot - Kreismeister
Doppel, Boot und Busch - Platz 2

Stadtmeisterschaft 1987

Doppel, Wolfgang Kirsch und Frank Rose - Stadtmeister
Herren D, Oliver Busch - Platz 3

Damen A-Rangliste 1987

Gerhild Ney, 4:4 - Platz 5
Brunhilde Hoffmann, 0:8/4:16 - Platz 9

Damen-Kreisrangliste 1989

Sabine Mischke, 4:5, 8:12 - Platz 6
Gerhild Ney, 3:6, 7:14 - Platz 8


Medien

1)
Chronik des TuS Porta Barkhausen im Sportspiegel 2017
2)
Mindener Tageblatt vom 19.03.1951
3)
Bad Oeynhausen VR 458 früher Amtsgericht Minden