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Die Aufteilung der Hude 1872
von Hermann Schmidt
„Receß in der Theilungssache von Barkhausen B.372“ so lautet der Titel der Akte über die Aufteilung der „Gemeinheit“.
Einleitung: Es hat die Teilung der bei dem Dorfe Barkhausen, im Amte Dützen, im Kreise Minden, Reg. Bezirk Minden belegenen Barkhauser Gemeinheitsgründe stattgefunden, über welche Auseinandersetzung der nachfolgende „Receß“ errichtet wird.
§ 1. Interessenten.
Beteiligt bei dem Verfahren sind:
1. Die im § 7 unter laufende Nr. 1 bis incl. 49 aufgeführten Haupt-Interessenten,
2. Die unter Nr. 50 daselbst aufgeführte Schule zu Barkhausen als Miteigenthümer und Mitnutzungsberechtigte, vertreten durch den Amtmann Luther zu Dützen, jetzt Amtmann Gotthold daselbst.
3. Der Gutsbesitzer Carl Wittekind Schumacher als Besitzer des im Gemeindebezirke Barkhausen belegenen, zur Schafhude auf den Gemeinheitsgrundstücken berechtigten Gutes Wedigenstein, modo der Gutsbesitzer B. Stoever als Besitzer des Guts Wedigenstein, und
4. Die politische Gemeinde Barkhausen, vertreten durch den Official- Mandater Amtmann Luther zu Dützen, wegen Instandsetzung und Unterhaltung der Communicationswege, sowie wegen des nach § 11 dieses Rezesses derselben behufs eines zu bildenden Armenfonds überwiesenen Ablösekapitals von 200 Thalern. Weitere Betheiligte haben sich, der vorschriftsmäßigen öffentlich erfolgten Bekanntmachung ungeachtet, nicht gemeldet
§ 2. Verhältnisse der Auseinandersetzung.
Die Gemeinheitsgrundstücke wurden bisher von den Interessenten mit Rindvieh und Schafen gemeinschaftlich behütet. Außerdem wurden einzeln Grundstücke als gemeinschaftliche Steinbrüche und Lehmgruben benutzt. Das in den Steinbrüchen und an einigen sonstigen Stellen der Gemeinheit aufwachsende Holz wurde meistens zu den, den Theilungsberechtigte obliegenden Weser-Uferbauten verwendet.
Der Gutsbesitzer Schumacher zu Wedigenstein war berechtigt, auf sämtlichen Gemeinheits-Grundstücken während der Winterzeit vom 11. November bis 25. März mit einer Herde von 400 Schafen, jedoch nur den einem um den andern Tag die Hütung auszuüben.
Die Ufer-Grundstücke an der Weser unterlagen der Servitut des Leinpfades als einer öffentlichen Last.
§3. Zweck der Auseinandersetzung.
Das ist die Aufhebung der vorstehend bezeichneten gemeinschaftlichen Benutzung sowie der Schafhude Berechtigung des Gutsbesitzers Schumacher, und die Regulierung der dafür zu gewährenden Entschädigungen, ferner die Regulierung der öffentlichen und der Privatwege und der Gräben.
§ 4. Gegenstand der Auseinandersetzung, Vermessung, Außengrenzen.
Den Gegenstand der Auseinandersetzung bilden die folgenden Parzellen: Es folgen aus den Fluren 53 -58 verschiedene Nummern zusammen 102 morgen 138 Ruthen 31 Fuß. Dazu kommen noch für Grenzberichtigungen und für vorhandene Wege und Gräben: 14 Morgen 203 Ruthen 11 Fuß, so daß sich eine Gesamtfläche ergibt von: 117 Morgen 161 Ruthen 42 Fuß, oder 30 Hektar 10 Ar 17 Quadratmetern.
§ 5. Art der Auseinandersetzung.
Das dem Gutsbesitzer Schumacher zu stehende Schafhütungsrecht wird durch Kapital-Zahlung aufgehoben.
Im Übrigen ist die Gemeinheitstheilung dergestalt erfolgt, daß nach Abzug der zum Verkaufe ausgesetzten Parzellen, sowie der zu den Wege und Gräben verwendeten Flächen ein Jeder für seine bisherigen Theilnahmerechte eine vergleichsweise festgestellte Landabfindung, womöglich im wirthschaftlichen Zusammenhänge mit seinen sonstigen Grundstücken erhalten hat.
Soweit die Landabfindungen ihrem Werthe nach nicht vollständig den Forderungen der einzelnen Interessenten entsprechen, ist die Ausgleichung der Differenzen in Gelde bewirkt worden.
§ 6. Nachweisung über die Vertheilung der Masse.
Die Vertheilungsmasse beträgt 117 Morg. 161 Ru.42 Fuß. Davon sind ausgewiesen worden:
a. den einzelnen Interessenten als Abfindung: 97 Mg. 131 Rth. - F.
b. verkaufte Flächen: 2 Mg. 113 Rth. 42 F
c. zu den Wegen und Gräben 17 Mg. 97 Rth. _ F.
§ 7. Spezielle Plananweisung.
Liste der Interessenten:
Nr | Name |
---|---|
1 | Johann Heinrich Schonebohm, jetzt Johann Friedrich Schonebohm zu Aulhausen |
1a | derselbe als Besitzer der Stätte Nr. 40 |
2 | Johann Heinrich Friedrich Wilhelm Ernsting, jetzt Heinrich Friedrich Carl Ernsting zu Aulhausen |
3 | Johann Heinrich Wilhelm Erfmeier, jetzt dessen Witwe Caroline genannt Bergbrede zu Barkhausen jetzt Carl Heinrich Friedrich Erfmeier zu Barkhausen |
4 | Heinrich Schlomann zu Barkhausen |
5 | Colon Wilhelm Stremming zu Barkhausen |
6 | Ernst Johann Heinrich Friedrich Alkemeyer zu Barkhausen jetzt Ernst Johann Heinrich Friedrich Wilhelm Christian Alkemeier zu Barkhausen |
7 | Conrad Christ. Friedrich Wilhelm Koch zu Barkhausen |
8 | Colon Christian Böschemeyer zu Aulhausen. jetzt Colon Friedrich Böschemeyer zu Aulhausen |
9 | Wilhelm Gerkemeier genannt Grotemeyer und dessen Ehefrau Justine Grotemeier zu Barkhausen |
10 | Colon Wilhelm Schonebohm zu Barkhausen |
11 | Ludwig Wilhelm jetzt Heinrich Friedrich Hoppmeier zu Barkhausen |
12 | Col. Johann Heinrich Wilhelm Schmeißmeyer zu Barkhausen modi Heinrich Schmeißmeier |
13 | Christian Heinrich Stremming zu Barkhausen |
14 | Hermann Heinrich Kelle jetzt Friedrich Karl Ludwig Kelle zu Aulhausen, als Eigenthümer der Gemeinheitsrechte der Stätte Nr. 14 zu Barkhausen |
15 | Col. Johann Heinrich Christian Ahrendsmeier zu Aulhausen |
16 | Johann Heinrich Friedrich Hutze jetzt dessen Witwe Luise geborene Siekmeier |
17 | Carl Bergbrede Nr. 47 zu Barkhausen ,als Eigenthümer der Gemeinheitsrechte der Stätte Nr.17 zu Barkhausen |
18 | Wilhelm Müller Nr. 14 zu Barkhausen als Eigenthümer der Gemeinheitsrechte der Stätte Nr. 18 zu Barkhausen |
24 | derselbe Wilhelm Müller als Eigenthümer der Gemeinheitsrechte der Stätte Nr. 24 zu Barkhausen |
35 | derselbe Wilhelm Müller als Eigenthümer der Gemeinheitsrechte der Stätte Nr. 35 zu Barkhausen |
19 | Heinrich Köhring zu Aulhausen als Eigenthümer der Gemeinheitsrechte der Stätte Nr. 19 zu Aulhausen |
20 | Carl Heinrich Wilhelm Steinmeier zu Aulhausen |
21 | Johann Friedrich Grotemeier zu Barkhausen |
22 | Johann Heinrich Heucke, gen. Danielsmeier und Ehefrau Sophie Charlotte Ilsebein geborene Danielsmeier zu Barkhausen jetzt Friedrich Heucke gen. Danielsmeier |
23 | Colon Gottlieb Franzmeier zu Barkhausen jetzt: Carl Meier, Ehemann der Witwe Gottlieb Franzmeier zu Barkhausen |
25 | Colon Friedrich Wilhelm Heucke sive Franzmeier zu Barkhausen |
27 | derselbe Fr. W. Heucke (identisch mit Nr. Colon v. 25) |
26 | Heinrich Hohmeier und Ehefrau Luise Elisabeth Geb. Rüther zu Barkhausen. jetzt Gottlieb Lohmeier daselbst |
28 | Friedrich Kiesau zu Barkhausen |
29 | Colon Heinrich Jürgensmeier zu Barkhausen, jetzt Christian Heinrich Ernst Jürgensmeier zu Barkhausen |
30 | Johann Heinrich Christian Ludwig Galle zu Barkhausen, jetzt Witwe Gottlieb Galle, Charlotte geborene Schröder |
31 | Heinrich Christ. Wilhelm Bergbrede zu Barkhausen |
32 | Christian Koch sive Schünemann zu Barkhausen, jetzt Heinrich Koch genannt Schünemann zu Barkhausen |
33 | Die minorenne Auguste Heucke (geborene 1.9.1845) und Caspar Meier als Nießbraucher jetzt Friedrich Kiesau Nr. 28 zu Barkhausen, als Ankäufer der Abfindung der Stätte Nr. 33, Contract 1869 |
34 | Johann Friedrich Witthaus zu Aulhausen |
36 | Colon Johann Burmester zu Barkhausen, alle an seine Parzellen Nr. 4, 6 und 8. |
37 | Heinrich Wilhelm Pohlmann zu Barkhausen, jetzt Johann Friedrich Wilhelm Pohlmann daselbst |
38 | Witwe Christine Krückemeier geb Erfmeier, wiederverehelichte Frau des Schmiedes Friedrich Weber zu Barkhausen |
39 | Heinrich Friedrich Gottlieb Köhring zu Barkhausen |
41 | Friedrich Wortbröker zu Barkhausen |
42 | Carl Heuke Nr.68 zu Aulhausen, als Eigenthümer der Gemeinheitsrechte Stätte 42 zu Barkhausen jetzt die Witwe Carl Heucke, Luise geborene Hutze Nr.68 zu Aulhausen |
43 | Bergmann Grotemeier zu Barkhausen, jetzt Zimmermann Heinrich Klemme daselbst |
44 | Ludwig Rüter zu Barkhausen |
45 | Witwe Christine Heucke geborene Böhning zu Barkhausen jetzt Johann Carl Friedrich Heucke zu Barkhausen |
46 | Die minorennen Geschwister Brinkmann, bevormundet durch den Müller Brinkmann zu Holzhausen bei Minden jetzt der großjährige Carl Brinkmann |
34 | Dützen,Meier Häverstädt |
35 | Dützen ,Bickmeier-Schonebohm (Erbe) |
77 | Dützen ,Vester-Riensch-Böschemeier |
99 | Die Schule zu Barkhausen |
Liste der an die Interessenten (Nr) vergebenen Flächen:
Nr | AdW | AdA | AdR | AdRR | O | OR | AS | Bb | IW | Sch | Gos | Enk | Wie | Son | Gesamt | Geldleistung | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | 16,03 | 10,30 | 19,99 | 46,52 | Außerdem in Geld: 28 T.24 Sg | vorm Hause 5,67 ar und 14,32 ar | |||||||||||
1a | 7,66 | 11,20 | 4,40 | 23,26 | |||||||||||||
2 | 38,16 | 14,61 | 52,77 | erhält außerdem in Geld 1 Th.15 Sgr.7 Pf. | Röthe auf der Kuhlbrede 14,61 ar | ||||||||||||
3 | 39,86 | 2,84 | 2,41 | 0,79 | 46,10 | in Geld dazu 3 Rth. | |||||||||||
4 | 33,33 | 2,98 | 0,29 | 6,24 | 42,84 | ||||||||||||
5 | 18,16 | 18,44 | 2,84 | 0,57 | 5,10 | 45,11 | außerdem an Geld 11 Rth.25 Sgr.2Pf. | An der Weidestraße 17,73 ar | |||||||||
6 | 88,81 | 3,12 | 0,29 | 91,92 | Bergbrede Zugangsweg 0,29 ar | ||||||||||||
7 | 90,64 | 2,84 | 3,40 | 0,17 | 97,02 | Enkpfad an Parzelle 99 0,17 ar | |||||||||||
8 | 38,15 | 25,96 | 64,11 | Dazu in Geld: 7 Rth.11 Sgr. 4 Pf. | |||||||||||||
9 | 43,55 | 2,98 | 1,70 | 5,39 | 53,62 | Riehe-Röthegrube daselbst am Wege 2,98 ar | |||||||||||
10 | 11,77 | 22,84 | 2,55 | 7,80 | 44,96 | dazu an Geld 21 Rth.12 Sgr. | |||||||||||
11 | 5,39 | 23,26 | 3,12 | 2,98 | 9,08 | 2,41 | 46,24 | Auf der Schnöppigstraße 8,79 ar | |||||||||
12 | 63,12 | 0,14 | 2,84 | 15,32 | 0,28 | 81,70 | |||||||||||
13 | 25,53 | 2,70 | 1,28 | 14,04 | 43,55 | dazu an Geld 21 Tth. 16 Sgr. 9 Pf. | |||||||||||
14 | 48,23 | 4,40 | 52,63 | Interessent hat außerdem in Gelde herauszuzahlen = 34 Rth. 23 Sgr | |||||||||||||
15 | 40,50 | 5,39 | 46,24 | Interessent hat herauszuzahlen: 23 Rth.4 Sgr. | |||||||||||||
16 | 40,14 | 4,26 | 44,40 | Interessent hat in Gelde herauszuzahlen: 16 Rth.29 Sgr.5 Pf. | |||||||||||||
17 | 34,47 | 2,55 | 37,02 | Erhält 36 Rth. in Gelde | |||||||||||||
18 | 96,74 | 96,74 | Int. hat an Gelde herauszuzahlen = 21 Rth.12 Sgr. 10 Pf. | ||||||||||||||
24 | 93,62 | 93,62 | Interessent erhält außerdem in Gelde:5 Sgr.5 Pf. | ||||||||||||||
35 | 51,35 | 3,12 | 54,47 | ||||||||||||||
19 | 39,43 | 26,67 | 66,10 | Herauszuzahlen:9 Rth. 8 Sgr. 8Pf | |||||||||||||
20 | 40,28 | 4,26 | 44,54 | ||||||||||||||
21 | 83,97 | 2,84 | 7,28 | 94,49 | |||||||||||||
22 | 32,20 | 14,75 | 3,26 | 50,21 | |||||||||||||
23 | 53,05 | 2,84 | 55,89 | ||||||||||||||
25 | 36,88 | 4,96 | 41,84 | ||||||||||||||
27 | 22,27 | 8,08 | 2,84 | 23,69 | 56,88 | Interessenten hat in Gelde herauszuzahlen: 1 Rth. 6 Sgr. 7 Pf. | |||||||||||
26 | 55,46 | 2,84 | 1,84 | 60,14 | |||||||||||||
28 | 17,02 | 24,40 | 41,42 | auf dem Wiehenberge oder die Lehmkuhle 24,40 ar | |||||||||||||
29 | 41,14 | 3,26 | 0,85 | 1,72 | 46,67 | beim Silberkampe, als Zugangsweg zu seinem Grunde 0,85 a | |||||||||||
30 | 33,33 | 2,98 | 36,31 | ||||||||||||||
31 | 7,38 | 10,35 | 2,98 | 1,85 | 23,55 | ||||||||||||
32 | 21,28 | 21,28 | |||||||||||||||
33 | 20,71 | 20,71 | |||||||||||||||
34 | 17,59 | 4,68 | 22,27 | ||||||||||||||
36 | 58,58 | 58,58 | |||||||||||||||
37 | 41,42 | 2,70 | 44,12 | ||||||||||||||
38 | 49,36 | 2,55 | 51,90 | ||||||||||||||
39 | 36,74 | 2,84 | 6,66 | 46,24 | 1.) | ||||||||||||
41 | 15,58 | 24,40 | 42,98 | ||||||||||||||
42 | 17,59 | 4,40 | 21,99 | ||||||||||||||
43 | 1,42 | 21,56 | 22,98 | auf der Riehe bei Barkhausen 2,27 a | |||||||||||||
44 | 40,99 | 40,99 | |||||||||||||||
45 | 55,46 | 5,82 | 61,28 | Wiehenberge oder auf der Lehmkuhle 5,82 | |||||||||||||
46 | 39,86 | 39,86 | |||||||||||||||
34 | 33,65 | 33,65 | |||||||||||||||
35 | 53,76 | 53,76 | |||||||||||||||
77 | 28,93 | ||||||||||||||||
99 | 28,51 | 2,69 | 31,20 | Auf der Riehe ,westlich der Chaussee 28,51 ar | |||||||||||||
Gesamt | 1.174,64 | 343,76 | 424,65 | 9,50 | 75,57 | 69,53 | 3,26 | 6,79 | 71,11 | 14,18 | 24,24 | 0,45 | 54,62 | 128,67 | 2.400,97 |
1.) Auf der Weide 36,74 a, (angeblich v. Conrad Stremming Nr. 77 gekauft) Ortsbecke 2,84 a (angeblich von Friedrich Voßmeier gekauft) bei Barkhausen 6,66 a( von diesem Plane hat der Heuerling Friedrich Schwömeier zu Barkhausen. einen Teil gekauft) Anmerkung:Köhring bestreitet die Rechtsverbindlichkeit der Verträge
Abkürzung = Flur
AdW = Auf der Weide
AdA = Auf dem Anger
AdR = Auf der Riehe
AdRR = Auf der Riehe Rötegrube
O = Ortbeeke
OR = Ortbeeke Röthe
AS = Am Silberkampe
Bb = Bergbrede
IW = Im Westerfeld
Sch = Schnöppigstraße
Gos = Gosekamp
Enk = Enkpfad
Wie = Wiehenberg
Son = Sonstiges
§ 8. Grenzen der Abfindungsstücke.
Die Grenzen der einzelnen Abfindungsstücke sind auf den Karten mit roter Farbe angelegt und im Felde mit unbehauenen Steinen, unter welchen unverwesliche Merkmale wie Glas, Scherben, Schmiedeschlacken pp. gelegt worden sind, vermalt. Die Grenzsteine sind auf den Karten mit II bezeichnet und, soweit sie vor der Theilung schon vorhanden waren, schwarz, sofern sie später gesetzt worden sind rot eingezeichnet. Die nähere Bestimmung der Grenzsteine ist dadurch erfolgt, daß von möglichst festen Punkten aus gerade Linien gemessen und von diesen durch rechtwinklige Abstände und durch Messung der Entfernung der Grenzpunkte festgelegt worden sind.
Damit jederzeit die Wiederherstellung zerstörter Grenzzeichen erfolgen kann, sind diese Linien rot punktierten die Brouillon- und Reinkarten eingetragen und die betreffenden Meßzahlen schwarz eingeschrieben worden. Die Interessenten erkennen die Grenzvermessung ihrer Grundstücke, wie sie aus den Karten ersichtlich ist, als richtig an.
§ 9. Reservierte und verkaufte Parzellen.
Die zu den gemeinschaftlichen Grundstücken gehörenden Steinbrüche:
a. Flur 58 Nr. 32 Plan 143, groß 1 Mg 160 Rh = 48 ar 23 qm
b. Flur 58 Nr. 42 Plan 144,groß 155,56 R = 18 ar 92 qm
zusammen: 2 Mg 113,42 Rth. = 67 ar 15 qm
sind von der Theilung ausgeschlossen und in den durch die Theilungskarte nachgewiesenen und örtlich mit Grenzsteinen vermalten Grenzen für gemeinschaftliche Rechnung der im § 7 unter Nr.1 bis 49 aufgeführten Hauptinteressenten unter folgenden Bedingungen:
1. für die Freiheit der Grundstücke von Servituten und privatrechtlichen Lasten wird Gewähr geleistet, wogegen für die Beschaffenheit und Größe derselben jede Gewähr ausgeschlossen wird?
2. das auf den Steinbrüchen stehende Holz wird dem Käufer überlassen,
3. Käufer ist als solcher von jedem Beitrage zu den Auseinandersetzungskosten befreit.
4. Die bezüglich der Instandsetzung und künftigen Unterhaltung der Wege Nr. 21 und 22 der Karte getroffenen Bestimmungen (vergl. §10 dieses Rezesses) sind auch für den Ankäufer der Steinbrüche verbindlich.
Dem Heinrich Gottlieb Köhring Nr.39 zu Barkhausen für das von ihm abgegebene Meistgebot von 225 Rth. verkauft und am 1. Sept. 1864 als Eigenthum überwiesen worden. Von dem pp. Köhring sind diese Steinbrüche demnächst an Heinrich Bergbrede Nr.70 zu Barkhausen wieder verkauft worden.
§ 10. Wege und Gräben.
Die Wege und Gräben, welche innerhalb der Theilungsmasse bestehen bleiben resp. verändert oder neu angelegt worden sind, sind nach der Theilung folgende:
Auszugsweise !
A. Wege.
651 m lang war der jetzige „Weserufer“ Wirtschaftsweg „Weserufer“ von Schonebohm bis zur Brücke über die Einmündung der Ortsbeeke im Leinpfad.
„In den alten Weg“ bei Böschemeier Nr. 8 (gemeint ist die „Alte Poststraße“).
„Zu den Tränken und Röthen in der Weser“ 42m lang (heute noch der Zugang zur Weser „beim 1. Kopp“ d.h. die erste Buhne).
„Durch die Ortsbeeke zum Mühlenweg Nr. 7“ - heute Bachstraße bis zur Alten Poststraße 591m lang.
„Mühlenweg“ alte Bez. für Neue Friedhofstraße.
-Chaussee- „Communicationsweg“ von Barkhausen nach Dützen aus die sogenannte Schnöppigstraße.
„Wirtschaftsweg zur großen Steinkuhle“ und durch dieselbe nach den Bergen (125 m)“.
Das ist eine Auswahl von Wegen, deren Namen auf alte Flurnamen hindeute: oder auf Röthekuhlen, Brücken usw. Ein Wegeplan mit den in der Akte genannten Nummern der Straßen liegt leider nicht vor.
B. Gräben.
Der Hauptabzugsgraben in einer Länge von 2.133,57 m floß in etwa so wie der Riehegraben vom Erbe her in südlicher Richtung unter dem Wiesenweg durch unter der Portastraße her an der Riehe entlang -Bachstraße - Weser. Der 2. Graben wie heute noch vom Berg herab (Lebensborn) nördlich bis zum Wiesenweg, dort in Nr.1 einmündend. Abzugsgräben Nr.3 durch die Weide hindurch in 1. usw.
Bei der Regelung der Unterhaltung der Wege wird anfangs so verfahren, das die Wege, die nur einzelnen Anrainern dienen, auch von diesen anteilmäßig unterhalten werden müssen, ebenso die reinen Privatwege, alle andern werden zu öffentlichen Wegen erklärt und dann von der Gemeinde unterhalten. Endgültige Regelung im Rezeß-Vollziehungstermin am Schluß der Akte!
Die Interessenten erkennen an, daß ihnen durch die bezeichneten Wege die nötigen Zugänge zu ihren Grundstücken und durch die Gräben die nötigen Wasserabzüge beschafft worden sind.
§ 11. Aufhebung der Schafhudeberechtigung des Gutes Wedigenstein
Das dem Gutsbesitzer Schumacher zu Wedigenstein zustehende Schafhuderecht auf den Gemeinheitsgrundstücken und ebenso ein von demselben in Anspruch genommenes, von den übrigen Interessenten aber bestrittenes Schafhütungsrecht auf allen übrigen, zur Feldmark gehörenden Grundstücken im Gemeindebezirk Barkhausen sind durch ein im Wege des Vergleichs vereinbartes, von allen 49 Interessenten nach Verhältnis ihres Solhabens aufgebrachtes und bereits gezahltes Kapital von „Zweihundert Thalern“ abgelöst und für immer aufgehoben.
Der Gutsbesitzer Schumacher hat durch gerichtlichen Act vom 21. August 1863 dieses Ablösungskapital schenkungsweise dem Armenfonds der politischen Gemeinde Barkhausen mit der Bestimmung eigenthümlich abgetreten, daß die von dem Kapital aufkommenden Zinsen jährlich für die Armen der gedachten Gemeinde verwendet werden sollen.
§ 12. Einschränkung des Eigenthums nach der Theilung.
Außer den allgemeinen gesetzlichen Einschränkungen des Eigenthums, insbesondere wegen Gestattung der Vorfluth, sind nach der Theilung noch folg. Einschränkungen zu dulden:
1. Dem Friedrich Heucke Nr. 7 zu Barkhausen wird eine Fähr- und Trift- Gerechtigkeit über den auf der Nordseite des Weges Nr.5a belegenen Theil des Planes Nr. 105 des Böschemeier Nr.8 zu Aulhausen zu dem Heuckeschen Grundstücke Flur 55 Nr. 113 eingeräumt. Heucke ist jedoch verpflichtet, die Einfahrt zu dem gedachten Grundstücke sich selbst herzurichten. Böschemeier hat auf eine Entschädigung für diese Servität ausdrücklich verzichtet.
2. Bei einer später vorgenommenen „Verkoppelung“(1899-1901) können auch die jetzt zugeteilten Grundstücke ev. anderweitig mit verteilt werden.
3. Die Servität des Leinpfades bleibt auf den Ufergrundstücken der Wese: mit den in § 10 angegebenen Modificationen haften.
§ 13. Ausgleichung wegen des Holzes.
Außer dem auf den verkauften Steinbrüchen befindlichen dem Ankäufer überlassenen Holzware nur noch Auf den Plänen 140-142 Holz vorhanden. Dasselbe ist den resp. Besitzern dieser Pläne gegen eine, an die Interessentenkasse z.Hd. des deputierten Schmeißmeier Nr. 12 zu zahlende Geldvergütung und zwar