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Kettenbrücke


1865 - 1945

Am 03.04.1945 gegen 16 Uhr gesprengt 1).


Tarif, nach welchem das Brückengeld für die Benutzung der der Actiengesellschaft Porta Westphalica gehörigen Kettenbrücke über die Weser bei Barkhausen zu erheben ist.
Es wird entrichtet:
a) von jedem Fußgänger mit oder ohne Last 4 Pf.

Anmerkung.
Kleine Kinder, welche auf dem Arme getragen werden , sind brückengeldfrei.

Befreiungen.
Brückengeld wird nicht erhoben:

  1. von Militair aller Grade im Dienst, desgleichen von den sie begleitenden Dienern;
  2. von nicht uniformirten Militairbeamten auf Bescheinigung der vorgefeßten Behörden, daß der Uebergang in Dienstangelegenheiten geschehe;
  3. von Kriegsreservisten, Landwehrmännern und Rekruten auf dem Wege zu ihren Corps oder zur Uebung und von da zurück, sofern ein Unteroffizier oder Offizier in Uniform sie führt, oder sofern sie sich durch die Einberufungsorte oder den Kriegsreservepass ausweisen;
  4. von Königlichen Civilbeamten und den Kreiswegebaubeamten bei Dienstreisen, sofern sie sich durch Freifarten ausweisen, von Steuer- und Polizeibeamten in Uniform ohne besondere Legitimation;
  5. von Fußboten:Posten;
  6. von Personen, welche bei Feuersbrünsten, Wasserfluthen und ähnlichen Nothständen zu Hülfe eilen;
  7. von Civilgefangenen und deren Begleitung;
  8. von Geistlichen und den sie begleitenden Kirchendienern, welche Behufs Verrichtung kirchlicher Amtshandlungen in Amtstracht die Brücke benutzen.

Minden, den 21. October 1865.
Vorstehender Tarif wird hierdurch von dem heutigen Tage ab für den Zeitraum eines Jahres auf höhere Ermächtigung von uns genehmigt.
Minden, den 18. April 1866.


Wikipedia


Medien

1)
Wie Hausberge an der Porta Westfalica das Ende des 2. Weltkrieges (1939-1945) erlebte von M. Vauth, Vorsitzender des Heimat- und Verschönerungsvereins Hausberge a.d. Porta